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Meisterprüfung
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Die handwerkliche Meisterprüfung (s. auch Großer Befähigungsnachweis) ist ein durch eine am Sitz der Handwerkskammer errichtete staatliche Prüfungsbehörde (Meisterprüfungsausschuss) abgenommener Nachweis über die Befähigung, einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen und die Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden, ferner für das Vorhandensein der notwendigen fachlichen, betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen, rechtlichen und berufserzieherischen Kenntnisse; berechtigt zur Führung eines Meistertitels. Beurkundet wird die bestandene Meisterprüfung mit dem Meisterbrief nach § 51 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HandwO).
Inhaltsverzeichnis |
Ausbildung und Prüfungen
Die Ausbildung zum Handwerksmeister und die Prüfung ist in vier Teile gegliedert.
- praktische Prüfung,
- fachtheorethische Prüfung,
- wirtschaftliche und rechtliche Prüfung,
- berufs- und arbeitspädagogische Prüfung.
Die Teile 3 und 4 sind für alle Handwerksberufe gleich. Dauer und Inhalt der Ausbildung der Teile 1 und 2 sind vom jeweiligen Beruf in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll abhängig. Voraussetzung zur Zulassung zur Meisterprüfung ist, in der Regel, eine erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung in dem Handwerk in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, sowie eine mindestens 3-jährige Berufspraxis; diese Berufspraxis ist nach der Novellierung der Handwerksordnung entfallen. So kann man nun direkt nach der Gesellenprüfung die Meisterprüfung ablegen.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in keinem der Prüfungsteile eine schlechtere Note als ausreichend (4) erzielt wurde. Innerhalb der einzelnen Teile der Prüfung gibt es jedoch Sperrfächer. Bei einer schlechteren Note als ausreichend in einem der Sperrfächer gilt die Prüfung als nicht bestanden, auch wenn im Durchschnitt eine bessere Note als ausreichend erzielt wurde.
In vielen Handwerksberufen muss in der praktischen Prüfung, neben einer Arbeitsprobe, auch eine Meisterprüfungsarbeit (Meisterstück) angefertigt werden.
Industriemeister (IHK)
Für den industriellen Wirtschaftsbereich besteht analog die Möglichkeit, eine Industriemeisterprüfung abzulegen. Diese Fortbildungsprüfung hat, im Gegensatz zur handwerklichen Meisterprüfung, nicht das Ziel der selbständigen Führung eines Betriebs, sondern befähigt dazu Führungsaufgaben in einem Industriebetrieb zu übernehmen. Gleichwohl kann sich ein Industriemeister in die Handwerksrolle eintragen lassen und ist somit ebenfalls berechtigt einen eigenen Betrieb zu führen.
Ebenfalls Bestandteil der Aufstiegsfortbildung zum Industriemeister ist der erforlgreiche Abschluss der Ausbildereignungsprüfung. Somit ist auch der Industriemeister berechtigt Auszubildende in seinem Fachgebiet auszubilden. Die Rechtsgrundlage der Industriemeisterprüfung kann eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder eine von einer Industrie- und Handelskammer als 'zuständiger Stelle' erlassene Prüfungsordnung sein. Industriemeisterprüfungen werden von Prüfungsausschüssen abgenommen, die von der zuständigen Stelle berufen sind.
Weiterhin können auch Meisterprüfungen vor anderen Kammern, wie z.B. der Landwirtschaftskammer abgelegt werden.
Bedeutung der Prüfung
Die bestandene Meisterprüfung ist in der Regel auch die Voraussetzung für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Betriebswirt(HWK), früher Betriebswirt des Handwerks. Hierbei sollen betriebswirtschaftliche Kenntnisse, optimiert auf Betriebe mit bis zu 25 Mitarbeitern, erweitert werden.
In einigen Bundesländern ermöglicht die erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung das Studium an Hochschulen ohne Abitur (siehe auch Stichworte „Meisterprüfung Studium)“.
Weblinks
- Informationen und Auskunft zu allen Bau- und Ausbauhandwerken sowie dem Fleischerhandwerk
- Information und Möglichkeit zur Meisterprüfung im Bäckerhandwerk
- Studium mit Meisterprüfung, ohne Abitur
- Übersicht über Förderungsmöglichkeiten bei Meisterschule für Gartenbau
- Industriemeister Metall Forum
- Meisterprüfung im Gold- und Silberschmiedehandwerk
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