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Mediatisierung
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Mediatisierung („Mittelbarmachung“) bezeichnet im Zusammenhang des Heiligen Römischen Reiches die Aufhebung der immediaten Stellung (Reichsunmittelbarkeit) eines weltlichen Reichsstandes und dessen territoriales Aufgehen in einem anderen Reichsstand.
Mit dem Reichsdeputationshauptschluss (1803) setzte neben der Säkularisation geistlicher Hoheits- und Eigentumsrechte zugleich die Mediatisierung reichsunmittelbarer Stände ein. Die Deutsche Bundesakte von 1815 übernahm entsprechende Regelungen der Rheinbundakte von (1806) und überließ den mediatisierten Fürsten als Standesherren einige Sonderrechte (u. a. die niedere Gerichtsbarkeit). Dies blieb so bis zur Revolution von 1848/49 und zum Teil darüber hinaus. Die mediatisierten Fürsten waren den regierenden Häusern im Rang gleichgestellt (siehe Ebenbürtigkeit).
Neben Territorien unter Adelsherrschaft wurden 1803 auch 45 der 51 Freien Reichsstädte mediatisiert.
Heute wird unter Mediatisierung im Völkerrecht die (Interessen-)Vertretung innerstaatlicher Akteure durch den Staat verstanden.
Literatur
- Klaus-Peter Schroeder: Das alte Reich und seine Städte. Untergang und Neubeginn. Die Mediatisierung der oberdeutschen Reichsstädte im Gefolge des Reichsdeputationshauptschlusses 1802/03. Beck, München 1991 ISBN 3-406-34781-9
- Daniel Hohrath (Hrsg.): Das Ende reichsstädtischer Freiheit 1802. Zum Übergang schwäbischer Reichsstädte vom Kaiser zum Landesherrn. Begleitband zur Ausstellung „Kronenwechsel“. Kohlhammer, Stuttgart 2002 ISBN 3-17-017603-X
- Horst Tilch (Hrsg.): Münchener Rechts-Lexikon. München 1987
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