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Mannheimer Akte
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Die Mannheimer Akte (offiziell: Revidierte Rheinschifffahrtsakte vom 17. Oktober 1868) ist ein internationales Abkommen, das den Schiffsverkehr auf dem Rhein regelt.
Die Grundsätze des Vertrages sind
- eine freie Schifffahrt
- die Gleichbehandlung der Schiffer und Flotten
- die Freistellung von Schifffahrtsabgaben
- eine vereinfachte Zollabfertigung
- eine Verpflichtung der Anliegerstaaten zur Instandhaltung des Rheins
- eine Vereinheitlichung der Schiffssicherheits- und Schiffsverkehrsvorschriften
- eine einheitliche Gerichtsbarkeit für Schifffahrtsangelegenheiten und die Einrichtung von Rheinschifffahrtsgerichten
- die Einrichtung einer Kommission zur Überwachung dieser Grundsätze
Geschichte
Die freie Schifffahrt wurde erstmals im Westfälischen Frieden 1648 geregelt, konnte sich in der Praxis aber nicht durchsetzen. 1815 forderte die Schlussakte des Wiener Kongress die Schifffahrtsfreiheit für internationale Gewässer und für den Rhein die Einrichtung einer Kommission. Diese Kommission tagte erstmals 1816 in Mainz. Am 31. März 1831 vereinbarte man die Mainzer Akte. 1861 wurde die Kommission nach Mannheim verlegt. Am 17. Oktober 1868 wurde die Mannheimer Akte von Baden, Bayern, Frankreich, Hessen, Niederlande und Preußen unterzeichnet, die in ihren Grundsätzen bis heute gültig ist. 1919 änderte der Versailler Vertrag mit Artikel 355 die Mannheimer Akte: der Sitz der Kommission wurde 1920 nach Straßburg verlegt. 1963 bestätigte ein Abkommen die Grundsätze der Mannheimer Akte (in Kraft gesetzt 1967) und die Schweiz wurde Signatarstaat.
Weblinks
- Rheinschiffahrtsakte von 1831
- Artikel 355 Versailler Vertrag von 1919
- Revidierte Rheinschifffahrtsakte
- Zentralkommission für die Rheinschifffahrt
- Institut für Binnenschifffahrtsrecht an der Universität Mannheim
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