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Made in Germany

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Made in Germany (engl.: hergestellt in Deutschland) ist ein Qualitätssiegel, das auf vielen Produkten aus Deutschland deren Herkunft angibt. Bereits vor dem Ersten Weltkrieg wurde Made in Germany oder auch nur Germany auf vielen Waren neben der Herstellerbezeichnung angebracht, zum Beispiel auf Porzellan, Bestecken und Kriegsausrüstung (Messer, Dolche, auch Orden).

Als Ende des 19. Jahrhunderts neben dem Vereinigten Königreich auch andere europäische Industrienationen aufstrebten, begann man im Vereinigten Königreich, sich mit der Kennzeichnung importierter Ware gegen minderwertige Nachahmungsprodukte zu schützen. Diese Kennzeichnung betraf zunächst nur deutsche Ware und erfolgte durch die Bezeichnung Made in Germany (Handelsmarkengesetz von 1887, engl. Merchandise Marks Act 1887).

Im Ersten Weltkrieg weitete das britische Handelsministerium am 3. Februar 1916 die Bezeichnungen auf Made in Austria/Hungary (engl.: hergestellt in Österreich-Ungarn) verpflichtend aus. Dadurch sollten britische Produkte besser geschützt werden und es den Briten leichter gemacht werden, die Waren des Gegners zu erkennen und zu boykottieren.

Die Kennzeichnung wurde auch nach dem Krieg beibehalten. Da die Qualität der deutschen Waren aber in der Regel gut – oft sogar besser als die der einheimischen Produkte – war, setzte sich die zunächst gegen deutsche Importe gerichtete Kennzeichnung made in Germany nicht nur in Großbritannien zunehmend als Qualitätssiegel durch.

Auch während des Wirtschaftswunders nach dem Zweiten Weltkrieg begleitete die Marke made in Germany den wirtschaftlichen Aufstieg Deutschlands. In den 1980ern gab es unter dem Titel „Ihr Einsatz bitte – Made in Germany“ auch eine Fernsehshow mit Dieter Thomas Heck.

Rechtliche Sicht

Made in Germany wird von keiner zentralen Stelle kontrolliert. Trotzdem wurde der Begriff durch diverse Gerichtsurteile klar abgegrenzt. 1974 entschied der Bundesgerichtshof, dass durch den einheitlichen Begriff made in Germany nicht zwischen den beiden damaligen deutschen Staaten unterschieden werden konnte, so dass made in West Germany (engl.: hergestellt in Westdeutschland) und made in GDR (engl.: Abkürzung von German Democratic Republic, zu deutsch: hergestellt in der DDR) nach und nach Einzug hielten.

1995 entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, dass made in Germany gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, wenn der größte Teil des Produkts nicht aus deutschen Rohstoffen besteht oder nicht aus deutscher Fertigung kommt.

Siehe auch

Weblinks

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