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Landratsamt

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Das Landratsamt ist in einigen Bundesländern die Bezeichnung für die Verwaltung wie auch das Verwaltungsgebäude eines Landkreises, in anderen Bundesländern gibt es an Stelle dessen die Kreisverwaltung und das Kreishaus.

Das Landratsamt bzw. die Kreisverwaltung ist in den meisten Bundesländern sowohl kommunale Selbstverwaltungsbehörde als auch untere staatliche Verwaltungsbehörde, es/sie hat also eine Doppelfunktion. Im Bereich der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde hat der Kreistag kein Mitspracherecht. Hier gilt die staatliche Verwaltungshierarchie, das Landratsamt mit dem Landrat an der Spitze ist hier an die Weisungen der vorgesetzten Staatsbehörden (Bezirksregierungen und Ministerien) gebunden.

In den Bundesländern mit Vollkommunalisierung werden die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde als übertragene Aufgaben vom Landkreis wahrgenommen. Hierdurch erhalten die demokratischen Gremien des Landkreises die Richtlinienkompetenz. Der Einfluss der staatlichen Mittel- und Oberbehörden wird auf die Rechts- und Fachaufsicht beschränkt.

Als staatliche Verwaltungsbehörde ist das Landratsamt zuständig z. B. für

  • Amtsärztliche Gutachten
  • Baugenehmigungen
  • Führerscheine und Kfz-Zulassung
  • Gaststättenerlaubnisse
  • Lebensmittelüberwachung
  • Katasterwesen
  • Rechtsaufsicht über Gemeinden
  • Umweltschutz
  • Jugend (außer bei eigenverantwortlichen Städten)

Als Kreisbehörde ist sie eigenverantwortlich zuständig z. B. für:

  • Berufliches Schulwesen
  • Öffentlicher Personennahverkehr
  • Abfallwirtschaft
  • Krankenhäuser
  • Polizei
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