Aus Fotonexus.
Das Wort Kurator stammt ab vom lateinischen Wort curator („Pfleger“, „Vertreter“ oder „Vormund“), sowie von curare („Sorge tragen“, „sorgen um“)
- Nach bürgerlichem Recht ist ein Kurator ein Vormund oder Pfleger.
- Nach dem Verwaltungsrecht ist ein Kurator ein Aufsichtsbeamter im Bildungswesen (vor allem an Universitäten) oder der Verwalter einer Stiftung.
- Im Museumsbetrieb ist ein Kurator der Verantwortliche für eine Sammlung, eine Ausstellung oder ein Projekt, siehe Kustos.
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