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Kreisstadt

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Mit Kreisstadt wird die Stadt bezeichnet, in der der Landkreis seinen Sitz hat. Dort befindet sich das Landratsamt oder die Kreisverwaltung. Es gibt auch Städte, die Sitz eines Landkreises sind, selbst aber keine Gemeinde des Landkreises sind, sondern kreisfrei (z. B. Coburg, Sitz des Landkreises Coburg).

Der Verwaltungssitz eines (Land-)Kreises muss nicht notwendigerweise in einer Stadt beheimatet sein. Ein (Land-)Kreis kann auch in einer Gemeinde ohne Stadtrechte seinen Sitz haben. In diesem Fall lautet die Bezeichnung nicht Kreisstadt, sondern Kreishauptort. Vor etlichen Jahren gab es vor allem in Bayern und Niedersachsen Kreisverwaltungen in Kreishauptorten, zum Beispiel Wegscheid und Mallersdorf in Bayern oder Westerstede und Wittlage in Niedersachsen. Mit der Auflösung von Kreisen im Rahmen von Kreisgebietsreformen (z. B. Auflösung des Kreises Wittlage im Jahr 1972) sowie der Verleihung von Stadtrechten, z. B. an Westerstede am 28. Mai 1977, sind diese Sonderfälle zum Großteil entfallen. Einzige Ausnahme in Deutschland bleibt der Markt Garmisch-Partenkirchen.

Bei einigen deutschen Landkreisen ist der Sitz der Kreisverwaltung außerhalb des Landkreises. Dies betrifft zum Beispiel den Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg, den Kreis Aachen in Aachen, den Landkreis Karlsruhe in Karlsruhe oder den Landkreis Augsburg in Augsburg.

Vom Begriff Kreisstadt zu unterscheiden ist der besondere Rechtsbegriff Große Kreisstadt. Eine Große Kreisstadt muss nicht unbedingt Kreisstadt sein. Beispiel: die Große Kreisstadt Backnang im Rems-Murr-Kreis, dessen Sitz jedoch Waiblingen ist.

Die kleinste Kreisstadt ist Cochem.

Siehe auch

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