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Kraftfahrzeug
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Als Kraftfahrzeug – Abkürzung: Kfz – bezeichnet man ein maschinell angetriebenes Landfahrzeug, welches nicht an Bahngleise gebunden ist (Definition aus dem StVG).
In der Schweiz wird die Bezeichnung Motorfahrzeug verwendet.
Inhaltsverzeichnis |
Liste der Kraftfahrzeuge
Zu den Kraftfahrzeugen zählen u.a.:
- Motorräder in den straßenverkehrsrechtlichen Kategorien
- Personenkraftwagen (Automobile)
- Lastkraftwagen
- Kraftomnibusse (KOM) (auch Oberleitungs- und Spurbusse)
- Zugmaschinen
- Sonder-Kfz
- Abschleppwagen
- Amphibienfahrzeuge an Land
- Einachsschlepper
- Elektrokarren
- Fahrzeuge der Feuerwehr (z.B. Drehleiter, Tanklöschfahrzeug, etc.)
- Fahrzeuge des Katastrophenschutzes (z.B. Gerätekraftwagen, Arzttruppkraftwagen, etc.)
- Fahrzeugkrane
- Flurförderzeuge (Hubwagen, Gabelstapler usw.)
- Golfplatzfahrzeug
- landgebundene Rettungsmittel (z.B. Krankentransportwagen, Rettungswagen, Notarztwagen, etc.)
- Kettenfahrzeuge aller Art (z.B. Panzer, Pistenraupen, Schneemobile)
- motorbetriebene Rollstühle
- Flugzeugschlepper
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen (sfAM), sofern nicht schienengebunden
- Solarmobil
- Traktoren
- Wohnmobile
- Zweiwegefahrzeug
Internationale Klassifizierung
Für eine genauere Spezifikation wurden Kraftfahrzeuge nach einem internationalen Schlüssel eingeteilt:
- L
- L1 Einspurige Kleinkrafträder
- L2 Mehrspurige Kleinkrafträder
- L3 Motorräder
- L4 Motorräder mit Beiwagen
- L5 Motordreiräder
- M Kraftfahrzeuge für Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern
- M1 Fahrzeuge mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz)
- M2 Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen unter 5 Tonnen
- M3 Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen über 5 Tonnen
- N Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern
- N1 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t.
- N2 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 t.
- N3 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 t.
- O Anhänger einschließlich Sattelanhänger
- O1 Anhänger bis 750 kg (leichte Anhänger)
- O2 Anhänger bis 3,5 t
- O3 Anhänger bis 10 t
- O4 Anhänger über 10 t
Technik
Das Kraftfahrzeug besteht aus einer Vielzahl von Teilen, die in Aggregaten und selbstständigen Baugruppen zusammengefasst sind. Das mittelbare und unmittelbare Zusammenspiel aller Teile gewährleistet die ordnungsgemäße Funktion des Automobils. Zu den Hauptbaugruppen zählen:
- Motor
- Kraftübertragung
- Fahrwerk
- Karosserie oder auch Aufbau genannt
- Fahrzeugelektrik/ -elektronik
Motor
Motoren sind Maschinen, die durch Energieumwandlung mechanische Antriebskraft erzeugen. Im Automobilbau werden momentan vorrangig Verbrennungsmotoren eingesetzt. Jedoch sind alternative Antriebskonzepte auf dem Vormarsch. Die Unterteilung der Verbrennungsmotoren erfolgt nach mehreren Gesichtspunkten:
- nach der Bauform
- Hubkolbenmotor
- Kreiskolbenmotor, (auch Wankel- oder Drehkolbenmotor genannt)
- Gasturbine
- nach dem verwendeten Energieträger (Kraftstoff)
- Ottomotor (Benzinmotor)
- Dieselmotor
- Vielstoffmotor
- Stirlingmotor
- nach dem Wirkprinzip
Nachdem benzin- und dieselbetriebene Fahrzeuge lange Zeit die Automobiltechnik beherrschten, lassen gestiegenes Umwelbewusstsein und die Verteuerung, sowie absehbare Verringerung der Verfügbarkeit von mineralölbasierten Kraftstoffen auch alternative Antriebskonzepte wieder in das Blickfeld von Automobilentwicklern und -produzenten rücken. Alternative Antriebstechniken sind:
- der Elektroantrieb
- der Hybridantrieb
- der Einsatz von Biokraftstoffen
Kraftübertragung
Die Kraftübertragung beinhaltet alle Baugruppen die im Antriebsstrang zwischen dem Motor und den Antriebsrädern angeordnet sind. Hauptaufgaben der Kraftübertragung sind die Weiterleitung, Verteilung und Regelung des Drehmoments und der Drehzahl. Zur Kraftübertragung gehört:
- Kupplung
- Schaltgetriebe
- Verteilergetriebe
- Gelenkwelle oder Kette
- Ausgleichgetriebe, auch als Differentialgetriebe oder Differential bezeichnet
Fahrwerk
Als Fahrwerk versteht man die Teile des Fahrzeuges, die der Kraftübertragung vom Fahrzeugaufbau zur Straße dienen und die das Fahrverhalten eines Fahrzeuges bestimmen bzw. beeinflussen. Dazu zählen:
Das Fahrwerk dient in seiner Gesamtheit dazu, das Kraftfahrzeug fahrbar zu machen. Neben der Möglichkeit die Fahrtrichtung zu ändern, muss das Fahrwerk auch auf unebenen Strecken den stetigem Kontakt zur Fahrbahn zu halten, um so Kräfte zu übertragen.
Zur Zeit wird im PKW meist eine Einzelradaufhängung verwendet. Bei Geländewagen und LKW kommt nach wie vor auch die Starrachse zur Anwendung. Dort kommt vereinzelt auch noch die Blattfeder als Federelement zum Einsatz, während sonst Drehstab- und Schraubenfedern dominieren. Insbesondere beim LKW wird jedoch vermehrt auch die Luftfederung angewendet, die eine einfache Anpassung an die Beladung ermöglicht. Beim PKW ist die Luftfederung aus Kostengründen bislang der Oberklasse vorbehalten. Das Konzept der modernen Luftfederung wurde bereits Anfang der 1950er Jahre von Citroën als Hydropneumatik erfunden.
Karosserie
Als Karosserie bezeichnet man den Aufbau und die Verkleidung des Kraftfahrzeugs. Man unterscheidet drei verschiedene Bauformen:
- Rahmenbauweise
- selbsttragende Bauweise
- mittragende Bauweise
Bei der Rahmenbauweise bilden Karosserie und Rahmen eine eigene Einheit und werden elastisch miteinander verbunden. Diese Bauweise wird vorrangig im LKW-Bau eingesetzt. Bei der selbsttragenden Bauweise übernimmt eine versteifte Bodengruppe die Funktion des Rahmens. Der gesamte Aufbau bildet eine Einheit. Diese Bauweise wird vorrangig im PKW-Bau eingesetzt. Bei der mittragenden Bauweise ist der Rahmen mit der Karosserie über Schweiß- oder Schraubverbindungen fest verbunden.
Fahrzeugelektrik/-elektronik
Zur elektrischen Anlage des Kraftfahrzeugs gehören alle spannungführenden Bauteile. Das sind:
- Zündanlage
- Generator
- Fahrzeugbatterie
- Starter
- Bordnetz
- Beleuchtungseinrichtung
- Motorsteuerung
- sonstige elektrische Einrichtungen
- Fahrtrichtungsanzeiger
- Signalhörner
- Vorglühanlagen
- Anzeigeinstrumente und Kontrollleuchten
- Airbagsysteme
- Zentralverriegelung
- Wegfahrsperren
- Diebstahl-Warnanlagen
- Klimaanlage
- Komfortsysteme
Umweltschutz, Landschaftsschutz
Die Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr sind der Hauptgrund für Straßen mit allen ihren Folgen (Landversiegelung, Abholzung etc.). Da es sich in der überwiegenden Mehrzahl um Fahrzeuge handelt, die mit Verbrennungsmotoren (genauer: mit der durch Verbrennungsmotoren erzeugten Kraft) angetrieben werden, ist das KFZ auch einer der Verursacher von Luftverschmutzung. Unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes lassen sich Energiesparautos von den üblichen Kraftfahrzeugen unterscheiden, siehe 3-Liter-Auto.
Fahrerlaubnis
Die Nutzung eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichem Grund setzt in fast allen Ländern der Welt den Besitz einer Fahrerlaubnis voraus, die mit Auflagen und Beschränkungen versehen werden kann. Ein Führerschein dokumentiert diese Erlaubnis.
Besteuerung
Im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen werden einige Steuern erhoben. Neben dem Zweck der Geldbeschaffung setzen Staaten dieses Instrument auch zur Verminderung der durch Kraftfahrzeuge verursachten Umweltschäden ein. Neben der verbrauchsabhängigen Mineralölsteuer gibt es die zeitbezogene Kraftfahrzeugsteuer und (seltener, z. B. in Dänemark) eine Zulassungssteuer. In Österreich gibt es auch die Normverbrauchsabgabe (NoVA), die bei der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeugs im Land zu entrichten ist.
Forschungseinrichtungen zum Thema Kraftfahrzeug
- Forschungsinstitut für Kraftfahrwesen und Fahrzeugmotoren Stuttgart (FKFS)
- Institut für Kraftfahrwesen Aachen (ika) der RWTH Aachen
- Fachgebiet Fahrzeugtechnik der TU Darmstadt (FZD)
Bestseller
- Honda Super Cub - >50 Millionen (Leichtkraftrad)
- Toyota Corolla - >32 Millionen (Personenkraftwagen)
- VW Golf - >25 Millionen (Personenkraftwagen)
- VW Käfer - 21,5 Millionen (Personenkraftwagen)
Siehe auch
Themenliste Fahrzeugtechnik, Automobil, Straßenverkehr, Kraftfahrzeugtechnik, Kraftverkehr, Verkehrsmittel
Weblinks
| Wiktionary: Kraftfahrzeug – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
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