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Konzession

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Unter Konzession (von lat.: concedere = zugestehen, erlauben; PPP concessum) versteht man:

  • die Verleihung eines Nutzungsrechts an einer öffentlichen Sache durch die zuständige staatliche oder kommunale Behörde, z. B. die Überlassung einer Bauleistungskonzession,
  • die behördliche Bewilligung zum Betrieb eines bewilligungspflichtigen Gewerbes,
  • die Übertragung einer staatlichen oder kommunalen Aufgabe an Personen des privaten Rechts, z. B. die "Dienstleistungskonzession" Durchführung von Entsorgungsverträgen oder
  • die Bewilligung zur Ausübung einer Tätigkeit, die eigentlich einer Person des öffentlichen Rechts vorbehalten ist (Beleihung).
  • die Einräumung des Rechts eine bestimmte Maßnahme durchzuführen und dabei insbesondere auch enteignen zu dürfen. Auf diesem Weg wurden im 19. Jahrhundert große Infrastrukturprojekte ermöglicht, vor allem Eisenbahnen. Heute gibt es dafür keine Rechtsgrundlage mehr. Ersetzt wurde das durch Planfeststellung.

Es handelt sich hierbei um Vorgänge des Verwaltungsrechts.

Weblinks

wikt:
Wiktionary
Wiktionary: Konzession – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen
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