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Konzertierte Aktion
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Als konzertierte Aktion bezeichnet man eine gemeinschaftliche Aktion verschiedener Interessengruppen mit einem bestimmten, gemeinsamen Ziel.
Speziell in Deutschland steht der Begriff seit den 1960er-Jahren für eine gemeinsame zielgerichtete Zusammenarbeit von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, Politik und Gebietskörperschaften wie den Bundesländern und Gemeinden.
Der Begriff stammt aus einem Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung aus dem Jahr 1965, in dem die Einrichtung einer konzertierten Aktion nach ausländischen Vorbildern empfohlen wurde. Der damalige Bundeswirtschaftsminister Karl Schiller (SPD) der Großen Koalition griff die Empfehlung als ein Mittel zur Steuerung der Konjunktur auf. Unter Schillers Vermittlung traten Vertreter der Regierung, der Gebietskörperschaften, der Gewerkschaften, der Arbeitgeber- und der Unternehmerverbände zusammen. Alle am Wirtschaftsprozess beteiligten Institutionen sollten ihr Verhalten aufeinander abstimmen, um die Wirtschaftskrise jener Jahre zu überwinden. Schillers Initiative zielte darauf ab, Einzelinteressen hinter die Erfordernisse der Gesamtwirtschaft zurückzustellen und so einen hohen Beschäftigungsstand, Preisstabilität und ein angemessenes Wirtschaftswachstum zu erreichen. Am 14. Februar 1967 trat erstmals eine entsprechende informelle Gesprächsrunde zusammen. Im Mai 1967 verabschiedete der Bundestag das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz, wonach Bund und Länder „bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten“ haben (§1) und die Bundesregierung im „Falle der Gefährdung eines der Ziele des § 1 [...] Orientierungsdaten für ein gleichzeitiges aufeinander abgestimmtes Verhalten (konzertierte Aktion) der Gebietskörperschaften, Gewerkschaften und Unternehmensverbände zur Erreichung der Ziele des § 1 zur Verfügung stellt (§ 3).[1]
Die 1967 begründete konzertierte Aktion endete 1977, als die Gewerkschaften sich nach einem Streit mit den Arbeitgebern über das Mitbestimmungsgesetz daraus zurückzogen.
Die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen (beginnend 1977) hatte die Kostendämpfung im Gesundheitswesen zum Ziel. Vertreter des Staates und aus dem Gesundheitssektor (Pharmafirmen, Ärztevereinigungen, Krankenhäuser, Krankenkassen, nicht aber die Patienten) setzten sich unter Leitung des Bundesgesundheitsministers an einen Tisch um die Kostenexplosion einzudämmen. Seit der Reform des Gesundheitswesens im Jahre 1992 hat die konzertierte Aktion in diesem Bereich keine Bedeutung mehr.
1998 rief der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) das Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit ins Leben. Obwohl nun unter einem anderen Namen, hat das Bündnis doch die tripartistische Struktur einer konzertierten Aktion.
Weblinks
- Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik: Eintrag Stabilitätsgesetz / Konzertierte Aktion / Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit (Uwe Andersen). bpb 2003
- Peter Borowsky: Große Koalition und Außerparlamentarische Opposition Überwindung der Wirtschaftskrise. bpb 1998
Quellennachweise
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