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Kaiserhof
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Unter Kaiserhof wird im mitteleuropäischen Sprachgebrauch verstanden:
- (selten) das Kaiserhaus des Römischen Reiches (zwischen 27 vor und 476 nach Christus.
- Herrscher und Hofhaltung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation seit den Ottonen (Otto der Große 962) bis ins Jahr 1806.
- Im Mittelalter hatte allerdings der römisch-deutsche Kaiser keinen festen Regierungssitz, sondern verschiedene Pfalzen - siehe auch Curtis.
- Bis Maximilian I. (1508) führten die deutschen Könige den Kaisertitel erst nach der Krönung durch den Papst.
- Konstantinopels Hofstaat (Byzantinisches Reich) bis 1453
- Der Wiener Kaiserhof der Habsburger (Kaisertum Österreich) von 1806 bis 1918. Im örtlichen Sinn bedeutet das Wort auch die Wiener Hofburg und das Schloss Schönbrunn.
- Der Berliner Kaiserhof (Deutsches Kaiserreich) zwischen 1871 und ebenfalls 1918; siehe auch Neues Palais.
- Die Kaiserhöfe von China, von Japan und von Persien (Iran).
- Für andere Kaiserreiche -- z.B. Frankreich (1804-15 und 1852-70), das indische Mogulreich, Abessinien (bis 1975), Brasilien, Mexiko oder Libyen -- ist das Wort "Kaiserhof" bei uns kaum gebräuchlich,
- während man bei Russland vom Zarenhof und im Orient vom Sultanat spricht.
- Verschiedene Hotels mit dem Namen "Kaiserhof" (in einigen europäischen Residenzstädten).
Siehe auch: Fürstenhof, Königshof, Kaisertum
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