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Königsteiner Vereinbarung
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Die Königsteiner Vereinbarung wurde am 30. August 1950 von den Mitgliedern des Bundesrates in einer Sitzung in Königstein im Taunus geschlossen. Nach dieser Vereinbarung wechselt das Amt des Bundesratspräsidenten jährlich zwischen den Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer in der Reihenfolge der Ländergröße. Um das Amt des ersten Bundesratpräsidenten hatte es noch einen Streit zwischen den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Karl Arnold, und Bayern, Hans Ehard, gegeben, den Arnold für sich entschieden hatte.
Siehe auch
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