Das Fotonexus-Wiki befindet sich im Testbetrieb.


Justiz

Aus Fotonexus.

Wechseln zu: Navigation, Suche
<imagemap>-Fehler: Bild ist ungültig oder nicht vorhanden Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

Die Justiz (auch Juristik genannt) ist das staatliche Rechtswesen. Im System der staatlichen Gewaltenteilung wird der Begriff auch synonym für die Judikative (Rechtsprechung) als dritte Gewalt neben Legislative und Exekutive verwendet. Er ist abgeleitet von lat. ius, iuris n (Recht) woraus auch der Name der römischen Justitia, der Göttin der Gerechtigkeit entwuchs.

Inhaltsverzeichnis

Gerichte und andere Justizbehörden

Die Rechtsprechung ist den Richtern anvertraut. Im weiteren Sinne gehören außer den Gerichten zur Justiz auch die Staatsanwaltschaften als Anklagebehörden sowie die Justizverwaltung, zu der die Justizministerien und die Gefängnisse gehören. Zum staatlichen Rechtswesen gehört auch die freiwillige Gerichtsbarkeit, deren Aufgaben in erster Instanz meist von den Amtsgerichten, teilweise aber auch von Notaren wahrgenommen werden.

Die Gerichte werden zusammenfassend auch als Gerichtsbarkeit bezeichnet. Die Gerichte entscheiden Streitfälle oder überprüfen Entscheidungen öffentlicher Stellen (Behörden) nach dem Maßstab der geltenden Gesetze. Die Gerichte sind nach Rechtsgebieten aufgeteilt in verschiedene Gerichtszweige. In jedem Gerichtszweig besteht eine Hierarchie der Gerichte sowie ein konkreter örtlicher Zuständigkeitsbereich: Für einen Streitfall ist damit in der Regel immer nur ein bestimmtes Gericht zuständig. Die Entscheidungen dieses Gerichtes können dann meist zur Überprüfung vor ein weiteres Gericht gebracht werden, die nächste Instanz. Möglicherweise kann diese Entscheidung wiederum vor einem weiteren Gericht angefochten werden. Die Gerichte, die derart der Reihe nach mit einem Fall befasst werden können, werden zusammen als Instanzenzug bezeichnet.

Siehe auch: Urteil, Prozess, Rechtliches Gehör, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Rechtspfleger

Justiz in Deutschland

Die deutschen Gerichte lassen sich in die Gerichtszweige der Ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Fachgerichtsbarkeit und der Verfassungsgerichtsbarkeit unterteilen.

Gerichtszweige

Die längste Tradition hat die ordentliche Gerichtsbarkeit, das sind die Amts-, Land- und Oberlandesgerichte sowie der Bundesgerichtshof. Diese Gerichte befassen sich mit Angelegenheiten des Strafrechts und des bürgerlichen oder Zivilrechts. Sie tragen zum Teil in einzelnen Bundesländern abweichende traditionelle Bezeichnungen. So heißt etwa das Berliner Oberlandesgericht Kammergericht.

Daneben bestehen folgende weitere Gerichtszweige:

  • Das Patentgericht in München ist ein Bundesgericht für Patentstreitsachen

Siehe auch: Zivilprozess, Strafprozess, Strafverteidiger, Verwaltungsprozess

Verfassungsgerichtsbarkeit

Neben der Fachgerichtsbarkeit stehen die Verfassungsgerichte. Diese entscheiden Streitfälle am Maßstab der jeweiligen Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe überprüft auf Grund von Verfassungsbeschwerden staatliches Handeln, einschließlich der Entscheidungen anderer Gerichte aus allen Bereichen, auf seine Vereinbarkeit mit der Verfassung des Bundes, dem Grundgesetz. Es überprüft auf Grund von Normenkontrollanträgen die Vereinbarkeit von Rechtsnormen (Gesetze, Rechtsverordnungen) mit der Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht prüft dabei nicht, ob staatliches Handeln, gerichtliche Entscheidungen oder landesrechtliche Normen dem Verfassungsrecht eines Bundeslandes entsprechen. Dies entscheiden die Landesverfassungsgerichte (auch Verfassungsgerichtshof oder Staatsgerichtshof). Schleswig-Holstein besitzt als einziges Land kein eigenes Verfassungsgericht.

Kritik an der Justiz

Helmut Kramer und Wolfram Wette legen ein gewichtiges Buch vor: "Recht ist, was den Waffen nützt":

"Erstmals haben Juristen und Historiker gemeinsam ein Gesamtbild des Verhältnisses von Justiz und Pazifismus in Deutschland im kriegerischen 20. Jahrhundert gezeichnet. Die bedrückende Erkenntnis: Um pazifistische Bestrebungen zu verhindern und dem Militär zu nützen, hat die Justiz immer wieder das Recht im Dienst machtpolitischer Interessen instrumentalisiert und ist als "politische Justiz" tätig geworden. Im Konflikt zwischen Macht und Freiheit schlug sie sich meist auf die Seite der Machthaber.
Das Fazit dieses ersten Gemeinschaftsprojekts von Juristen und Historikern lautet: Im Konflikt zwischen Macht und Freiheit hat sich die Justiz im Kaiserreich, in der Weimarer Republik, im NS-Staat und bis in die jüngste Zeit häufig auf die Seite der Machthaber geschlagen. Sie bediente sich dabei der strafrechtlichen Vorwürfe des angeblichen Landesverrats, der Wehrkraftzersetzung, der Nötigung. Immer wieder wurde Anklage wegen Beleidigung von Soldaten und Militärpolitikern erhoben. Die »kalte Amnestie« für Wehrmachts-Juristen, die Versuche zur Kriminalisierung von Gegnern der Wiederbewaffnung und zur Aushöhlung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung verweisen auf die Autoritätsgläubigkeit von Richtern und ihre Nachgiebigkeit gegenüber militärischen Interessen auch nach 1945. Aber es gibt auch ermutigende Versuche, diese dominante Strömung der Justiz zu durchbrechen."

Zur Geschichte

Bereits wenige Jahre nach der Niederlage Hitlerdeutschlands war der größte Teil des Justizpersonals aus der NS-Zeit wieder im Amt. Zum Beispiel waren 1949 in Bayern 752 von 952 Richtern und Staatsanwälten auch bereits bis 1945 im Amt - das entspricht ca. 80%.

Die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges hielten die deutsche Justiz für eine der wichtigsten Stützen des NS-Staates und stellten einige Repräsentanten dieser Elite vor Gericht. Die amerikanischen Richter urteilten, dass das nationalsozialistische Rechtssystem insgesamt als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu bewerten sei.

Weiterführende Literatur:

  • Freispruch für die Nazi-Justiz von Jörg Friedrich, Rowohlt Taschenbuch Verlag GmbH 1983 - ISBN 3-499-15348-3
  • Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit der Justiz von Professor Dr. Dr. Ingo Müller, Droemersche Verlagsanstalt Th. Knaur Nachf. München 1989 - ISBN 3-426-03960-5
  • Recht ist, was den Waffen nützt: Justiz und Pazifismus im 20. Jahrhundert von Helmut Kramer u. Wolfram Wette (Hrsg.). 1. Auflage mit einem Geleitwort von Hans-Jochen Vogel, Aufbau-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-351-02578-5 (Aufsatzsammlung)
  • Unrecht im Namen des Volkes. Ein Justizirrtum und seine Folgen von Sabine Rückert, Verlag Hoffmann und Campe Hamburg, Januar 2007

Siehe auch

Weblinks

wikt:
Wiktionary
Wiktionary: Justiz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen
<imagemap>-Fehler: Bild ist ungültig oder nicht vorhanden Commons: Kategorie Law – Bilder, Videos und/oder Audiodateien
[[Hilfe:Cache|Fehler beim Thumbnail-Erstellen]]: convert: unable to open image `/var/www/fotonexus/w/images/c/ca/Wikipedia_lexikon3e.jpg': No such file or directory.
Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Justiz, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.


Quellen und Anmerkungen



[[Hilfe:Cache|Fehler beim Thumbnail-Erstellen]]: convert: unable to open image `/var/www/fotonexus/w/images/c/ca/Wikipedia_lexikon3e.jpg': No such file or directory.
Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Justiz, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
[[Hilfe:Cache|Fehler beim Thumbnail-Erstellen]]: convert: unable to open image `/var/www/fotonexus/w/images/c/ca/Wikipedia_lexikon3e.jpg': No such file or directory.
Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Justiz, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
Persönliche Werkzeuge