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Jugendschutz

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Unter dem Begriff Jugendschutz werden staatliche Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren zusammengefasst. Schwerpunkte sind dabei unter anderem: Jugend in der Öffentlichkeit, Schutz vor jugendgefährdenden Medien, Jugendhilfe, Jugendarbeitsschutz.

Inhaltsverzeichnis

Unterschiedliche Bewertungen

In verschiedenen Staaten und Gesellschaften bestehen zum Teil sehr unterschiedliche Vorstellungen darüber,

  • wovor Jugendliche im einzelnen geschützt werden müssen,
  • welche Altersgrenzen in unterschiedlichen Schutzbereichen zu ziehen sind und
  • welchen Anteil des Schutzes der Staat durch gesetzliche Regelungen leistet und welchen Anteil er der Verantwortung der Erziehungsberechtigten überlässt.

So wird beispielsweise theoretisch der Zugriff Jugendlicher auf pornografische oder gewaltverherrlichende Medien in vielen Ländern weniger streng kontrolliert als in Deutschland. Massiver Alkoholmissbrauch oder der Zugriff auf Jugendschutzverletzenden Dingen von Minderjährigen ist in Deutschland sehr einfach geworden, da Kontrollen sehr oft mangelhaft ausfallen[1][2]. In den USA wiederum gilt in den meisten Staaten ein generelles Alkoholverbot für Jugendliche unter 21 Jahren, das auch rigoros durchgesetzt wird, während der Konsum bestimmter alkoholischer Getränke in Deutschland Jugendlichen sogar schon ab 16 Jahren gestattet ist. Ebenfalls höchst unterschiedliche Regelungen gibt es international über das Mindestalter, ab dem der jeweilige Staat Jugendlichen die Fähigkeit einer selbstbestimmten Sexualität zuspricht.

Solche Unterschiede haben ihre Wurzeln normalerweise in traditionellen Denk- und Verhaltensmustern in den jeweiligen Gesellschaften sowie in höchst unterschiedlichen Vorstellungen über das Verhältnis zwischen Staat und Individuum.

Deutschland

Regelungen finden sich

Ein wichtiges Instrument des deutschen Jugendschutzes ist die in Bonn ansässige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).


Österreich

In Österreich fällt der Jugendschutz in die Zuständigkeit der Länder. Es gibt daher in Österreich neun Jugend- bzw. Jugendschutzgesetze (für jedes Bundesland eines). Darüber hinaus gibt es das Pornographiegesetz des Bundes. Meistens ist das Jugendschutzgesetz identisch mit dem der Bundesrepublik Deutschland. In dringenden Fällen und Notfällen bietet der österreichische Kinder- und Jugend-Telefonnotdienst 147 - Rat auf Draht kostenlose Beratung zum Thema Jugendschutz..

Schweiz

In der Schweiz gibt es kein eigentliches Jugendschutzgesetz. Die entsprechenden Regelungen finden sich in anderen Gesetzen wie der eidgenössischen Lebensmittelverordnung oder in kantonalen Gewerbegesetzen.

Quellen

  1. Berliner Koma-Säufer gestorben FTD vom 29. März 2007
  2. Mädchen mit 4,1 Promille im Krankenhaus Welt Online vom 25. März 2007

Weblinks


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Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Jugendschutz, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
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