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Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda

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Fahndungsplakat des ICTR
Fahndungsplakat des ICTR

Der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (französisch: Tribunal pénal international pour le Rwanda, kinyarwanda: Urukiko Nshinjabyaha Mpuzamahanga rwagenewe u Rwanda) ist ein Internationales Gericht unter der Federführung der Vereinten Nationen, um die Ereignisse während des Völkermords in Ruanda im April 1994 aufzuklären.

Er wurde am 8. November 1994 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen geschaffen, um die Personen zu bestrafen, die für Völkermord und andere Verstöße gegen das Völkerstrafrecht verantwortlich waren, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember in Ruanda verübt wurden.

Die folgenden UN-Resolutionen bilden die Grundlage des ICTR:

Am 22. Februar 1995 wurde mit Resolution 977 des UN-Sicherheitsrates als Sitz des Tribunals Arusha in Tansania festgelegt.

Das Tribunal hat Rechtsgewalt über das Delikt des Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, die als Verletzungen des gemeinsamen Artikels 3 der Genfer Konventionen gelten.

Bis heute (März 2006) hat das Tribunal 19 Personen abgeurteilt, 25 Verfahren laufen noch, 19 Personen erwarten ihr Verfahren in Haft und 10 werden noch vorbereitet. Das erste Tribunal begann 1997 mit der Anklage von Jean-Michel Akayesu. Jean Kambanda, der Interimspremier, sprach auf schuldig. Alle Verfahren sollen 2008 beendet sein.

Inhaltsverzeichnis

Verfahren gegen „Hassmedien“

Das Verfahren gegen „Hassmedien“ begann am 23. Oktober 2000. Es behandelt Medien, die den Völkermord anheizten.

Am 19. August 2003 wurde gegen Ferdinand Nahimana und Jean Bosco Barayagwiza, Verwalter des Radio Télévision Libre de Mille Collines, sowie Hassan Ngeze, den Schreiber und Herausgeber der Zeitung Kangur, Anklage erhoben. Diese lautet auf Völkermord, Anstachelung zum Völkermord und Verbrechen gegen die Menschheit vor und während des Völkermordes. Am 3. Dezember 2003 befand das Gericht alle drei für schuldig. Es verurteilte Nahimana und Ngeze zu lebenslanger Haft sowie Barayagwiza zu 35 Jahren Haft. Momentan befindet sich der Fall in Berufung.

Mitglieder

Das Tribunal besteht aus 16 Richtern in 4 Kammern - drei für die Anklagen und eines für Berufungen. Zusätzlich sind noch 9 "ad litem"-Richter anwesend; gesamt also 25 Richter. Derzeit sind alle 9 ad litem-Richter in den Kammern II und III. Zusätzlich gibt es noch 9 ehemalige ad litem-Richter, die eingesetzt werden, wenn ein regulärer ad litem-Richter durch Krankheit ausfällt oder verhindert ist.

Die Reihe # zeigt die Protokollarische Rangordnung.

Anklagekammer I

#RichterHerkunftslandStatus
1.Erik MøseNorwegenICTR-Präsident, Vorsitzender Richter der Anklagekammer I
10.Jai Ram ReddyFijiMitglied
11.Sergei Alekseevich EgorovRusslandMitglied


Anklagekammer II

#RichterHerkunftslandStatus
4.William SekuleTansaniaVorsitzender Richter der Anklagekammer II
9.Arlette RamarosonMadagaskarMitglied
16.Joseph Asoka Nihal De SilvaSri LankaMitglied
17.Solomy Balungi BossaUgandaad litem
19.Lee Gacugia MuthogaKeniaad litem
21.Emile Francis ShortGhanaad litem
23.Taghrid HikmetJordanad litem
24.Seon Ki ParkSüdkoreaad litem


Anklagekammer III

#RichterHerkunftslandStatus
2.Inés Mónica Weinberg de RocaArgentinienVorsitzender Richter der Anklagekammer III
14.Khalida Rachid KhanPakistanMitglied
15.Charles Michael Dennis ByronSt. Kitts und NevisMitglied
18.Flavia LattanziItalienad litem
22.Florence Rita ArreyKamerunad litem
24.Karin HökborgSchwedenad litem
25.Gberdao Gustave KamBurkina Fasoad litem


Berufungskammer

#RichterHerkunftslandStatus
3.Theodor MeronVereinigte StaatenVorsitzender Richter der Berufungskammer
5.Mohamed ShahabuddeenGuyanaMitglied
6.Florence MumbaSambiaMitglied
7.Mehmet GüneyTürkeiMitglied
8.Fausto PocarItalienMitglied
12.Wolfgang SchomburgDeutschlandMitglied
13.Andrésia VazSenegalMitglied

Anklagebüro

Das Anklagebüro ist in zwei Sektionen unterteilt:

  • Die Untersuchungsabteilung ist dafür verantwortlich, Beweise für die Beteiligung Einzelner an Verbrechen in Ruanda 1994 zu sammeln.
  • Die Anklageabteilung ist dafür verantwortlich, alle Vergehen vor dem Genozid zu bestrafen.

Hassan Bubacar Jallow aus Gambia ist der derzeitige Ankläger des ICTR. Er war vorher als "Attorney General" und als Justizminister tätig; von 1998 bis 2002 war er außerdem im Obersten Gericht von Sambia tätig. Am 15. September 2003 wurde er als Ersatz für Carla del Ponte nominiert.

Das Sekretariat

Das Sekretariat ist für die Gesamtverwaltung des Tribunals zuständig. Es übt auch noch einige andere rechtliche Funktionen aus und ist die Kommunikationsschnittstelle des ICTR.

Das Sekretariat wird vom Chefsekretär geführt. Dieser ist der Abgeordnete des UN Secretary-General. Adama Dieng aus Senegal ist der jetzige Chefsekretär. Im März 2001 bezog er seinen Posten.

Siehe auch

Literatur

  • Stefan Kirsch: Internationale Strafgerichtshöfe. Nomos-Verlag, Baden-Baden 2005, ISBN 3832914501
  • Maison Rafaëlle: La responsabilité individuelle pour crime d'État en droit international public, Bruylant, 2004, 568p.
  • De La Pradelle Géraud: Imprescriptible, l'implication française dans le génocide tutsi portée devant les tribunaux, Les arènes, 15 février 2005, 187 p.

Weblinks

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