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Inter partes

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Als Wirkung inter partes (lat.: zwischen den Parteien) bezeichnen Juristen die Wirkung einer (normalerweise gerichtlichen) Entscheidung, wenn diese keine allgemeine Gültigkeit für alle besitzt, sondern nur für die an einem Rechtsstreit beteiligten Parteien gilt.

Allgemeine Gültigkeit besitzen beispielsweise manche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die Gesetzeskraft entfalten. Die Wirkung solcher Entscheidungen wird dann mit dem Begriff inter omnes (lat. unter allen) bezeichnet.


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Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Inter_partes, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
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