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Inter partes
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Als Wirkung inter partes (lat.: zwischen den Parteien) bezeichnen Juristen die Wirkung einer (normalerweise gerichtlichen) Entscheidung, wenn diese keine allgemeine Gültigkeit für alle besitzt, sondern nur für die an einem Rechtsstreit beteiligten Parteien gilt.
Allgemeine Gültigkeit besitzen beispielsweise manche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die Gesetzeskraft entfalten. Die Wirkung solcher Entscheidungen wird dann mit dem Begriff inter omnes (lat. unter allen) bezeichnet.
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