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Instrumentenflug

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Unter Instrumentenflug versteht man das Fliegen nach Instrumenten. Der Pilot kontrolliert die Fluglage nicht nach Sicht auf den natürlichen Horizont und navigiert nicht anhand von auffälligen Landschaftsmerkmalen (z. B. Flüssen, Autobahnen, Kirchtürmen), sondern hält sein Flugzeug mithilfe von Instrumenten in der richtigen Lage und auf Kurs.

Inhaltsverzeichnis

Instrumentenflugregeln

Fliegen nach Instrumentenflugregeln (engl. instrument flight rules, IFR) bedeutet, dass ein Luftfahrzeug nach den Regeln für den Instrumentenflug geführt wird. In aller Regel wird dabei auch der zuständige Flugverkehrskontrolldienst in Anspruch genommen. Voraussetzung ist, dass sich das Luftfahrzeug im kontrollierten Luftraum (A, B, C, D, E) oder im unkontrollierten Luftraum F befindet. IFR-Flüge im Luftraum G sind in Deutschland nicht vorgesehen.

Nur unter Instrumentenflugregeln können Luftfahrzeuge unabhängig von der Sicht fliegen, das heißt, sie fliegen auch in Wolken oder im Nebel. Nur dadurch kann in der gewerblichen Luftfahrt ein regelmäßiger, vom Wetter unabhängiger Dienst angeboten werden. Die Navigation erfolgt bordautonom nach den Strecken-Freigaben des zuständigen Fluglotsen der Kontrollzentren.

Die Flugsicherung stellt zwischen IFR-Flügen untereinander durch folgende Maßnahmen die notwendige Staffelung (Rangfolge von Flugzeugen) sicher:

  • Übernahme und Abstimmung der einzelnen Flugpläne, möglichst schon vor dem aktuellen Flug
  • Zuweisung von Flugweg und Vorgabe von Überflugzeiten der enthaltenen Wegpunkte
  • Zuweisung von Flughöhe oder Flugfläche (engl. flight level, FL), siehe auch: Höhenmesser, Standarddruck)
  • Staffelung aufgrund von Wirbelschleppen bei Start und Landung.
  • Vorgabe von Steig- und Sinkgeschwindigkeit beim Höhenwechsel
  • Kontrolle und Hilfestellung bei Start und Landung im Nahverkehrsbereich und in der Kontrollzone
  • Freigabe für ein Landeanflugverfahren
  • gegebenenfalls Zuweisung von Warterunden, Geschwindigkeiten, etc.

Das Fliegen unter IFR-Bedingungen steht im Gegensatz zum Fliegen nach Sichtflugregeln (engl. visual flight rules, VFR), bei dem die die Einhaltung der Mindestsichtbedingungen vorausgesetzt wird. Nach Sichtflugregeln fliegen die meisten Flugzeuge der allgemeinen Luftfahrt bei ausreichendem Wetter und in niedrigeren Flughöhen - in Deutschland ist der Bereich über Flugfläche 100 (10000 ft, etwa 3000 m Höhe) dem Instrumentenflug vorbehalten (Ausnahme CVFR über FL 100).

Zur Durchführung des IFR-Fluges benötigt man als Pilot eine Instrumentenflugberechtigung und bei deutschen Lizenzen ein Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF). Der Einflug in Instrumentenflugbedingungen (englisch instrument meteorological conditions, IMC) ohne entsprechende Ausbildung führt rasch zum Verlust der Orientierung im Raum und war daher schon häufig Ursache eines Flugunfalls.

Instrumente

Zur sichtabhängigen Navigation sind im Laufe der Jahrzehnte eine ganze Reihe von Messinstrumenten entwickelt worden. Die klassische IFR-Navigation erfolgt dabei mit Funkfeuern vom Typ VOR und NDB (nondirectional beacon), die eine lineare Bestimmung des Kurses (d.h. längs bestimmter Kurse) gestattet. Modernere Verfahren sind Flächennavigationen nach Loran-C oder mit GPS. Für die Landephase werden spezielle Sender als Instrumentenlandesysteme an den Flugplätzen erreichtet, die eine seitliche Führung und einen Gleitpfad bereitstellen. Ergänzt wird die Ausrüstung durch Antikollisionssysteme, Radar sowie die auch bei Sichtflug geforderten Instrumente Kreiselkompass, künstlicher Horizont, Höhenmesser, Variometer.

Die gesetzliche Minimalausstattung für Instrumentenflug ist für in Deutschland zugelassene Flugzeuge in §3 der FSAV (Verordnung über die Flugsicherheitsausrüstung der Luftfahrzeuge) festgelegt.

Literatur

Siehe auch

Websites

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