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Inkompatibilität

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Inkompatibilität, auf Deutsch Unverträglichkeit bedeutet, dass zwei oder mehr Dinge nicht zusammenpassen, unverträglich oder unvereinbar sind.

  • Auf Bundes-, Landes- und Kommunaler Ebene gilt der "Grundsatz der Inkompatibilität", also die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat.Dieser Grundsatz resultiert aus dem Grundgedanken der Gewaltenteilung, also dass eine Person, die bei der Entstehung und Verabschiedung eines Gesetzes mitwirkt, also z.B. ein Abgeordneter oder ein Stadtrats- oder Gemeinderatsmitglied (Legislative), nicht gleichzeitig auch für die Durchführung und Beachtung dieser Vorschrift (Exekutive) zuständig sein darf. Genaueres ist in den Kommunalwahlgesetzen der einzelnen Bundesländer (KWahlG) nachzulesen.
  • Der Begriff wird auch in der Technik genutzt, wenn zwei Geräte, beispielsweise von verschiedenen Herstellern, nicht miteinander funktionieren.
  • Bezeichnung für Polymersysteme, die sich unter bestimmten Bedingungen nicht miteinander vermischen, sondern sich von einander trennen. Man bezeichnet die Polymere dann als inkompatibel miteinander.


Siehe auch: Kompatibilität

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