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Ingenieurkammer
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Unter Ingenieurkammer versteht man eine berufsständische Vereinigung von Ingenieuren eines Landes oder Bundeslandes, im Regelfall in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Ingenieurkammern sind die Selbstverwaltung zumeist freiberuflich tätiger Ingenieure (Beratende Ingenieure, bauvorlageberechtigte Ingenieure) und haben unter anderem folgende Aufgaben:
- Regelung der Berufsordnung und des Standesrechts
- Förderung der Kooperation verschiedener Ingenieurdisziplinen
- Mitwirkung an Gesetzen und Verordnungen, die das Berufsfeld von Ingenieuren betreffen
- Beratung von Politik, Kommunen und anderen Institutionen bei aktuellen technischen Entscheidungen und Zukunftsaspekten
- Fragen der Ausbildung und Weiterbildung im freien Beruf; Information und fachbezogene Tagungen
- Kontakt zu technischen Hochschulen und Mitwirkung bei der Erstellung von Studienplänen
- Fragen der Zulassung und von Qualitätskontrollen
- Schlichtung allfälliger Streitigkeiten
- Mitwirkung bei der Erstellung und Überwachung der Gebührenordnung
- Beratung und Unterstützung der Mitglieder bei fachlichen und rechtlichen Fragen, bei Versicherung, Umweltschutz usw.
- Beratung bei beruflicher Verselbständigung
Die Details variieren von Kammer zu Kammer. Während es sich bei einigen Kammern um Allgemeine Ingenieurkammer handelt, beschränken sich andere Kammern auf Ingenieure des Bauwesens. Auch gemeinsame Kammern für Ingenieure und Architekten kommen vor.
Die meisten Ingenieurkammern kennen zwei Mitgliedergruppen:
- Pflichtmitglieder: Für die Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur ist die Mitgliedschaft in der Kammer verpflichtend. Im Saarland wurde im Zuge der größeren Verantwortungsübertragung auf die Ingenieure für alle bauvorlageberechtigten Ingenieure die Kammermitgliedschaft verpflichtend.
- Freiwillige Mitglieder: Ingenieure die nicht zur Pflichtmitgliedschaft verpflichtet sind, können unter festgelegten Voraussetzungen freiwillige Mitglieder werden.
Weblinks
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