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Herrenhaus
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Der Begriff Herrenhaus bezeichnet:
- ein von Adligen und Großgrundbesitzern bewohntes Gebäude, siehe Herrenhaus (Gebäude)
- die „erste Kammer“, häufig die Vertretung des Adels innerhalb eines Parlaments, siehe Herrenhaus (Parlament)
- das Gebäude des preußischen Oberhauses, der Ersten Kammer des Preußischen Landtages im Deutschen Kaiserreich, siehe Preußisches Herrenhaus.
| Bild:Disambig-dark.svg | Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |
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