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Herrenhaus

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Der Begriff Herrenhaus bezeichnet:

  • ein von Adligen und Großgrundbesitzern bewohntes Gebäude, siehe Herrenhaus (Gebäude)
  • die „erste Kammer“, häufig die Vertretung des Adels innerhalb eines Parlaments, siehe Herrenhaus (Parlament)
  • das Gebäude des preußischen Oberhauses, der Ersten Kammer des Preußischen Landtages im Deutschen Kaiserreich, siehe Preußisches Herrenhaus.
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