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Heilklimatischer Kurort

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Das Prädikat Heilklimatischer Kurort ist ein Gütesiegel für Kurorte, deren Klima therapeutisch wirksam ist (Heilklima: Reizklima oder Schonklima). Für die staatliche Anerkennung und Prädikatisierung sind in Deutschland die Kurortgesetze der Länder sowie weitere landesrechtliche Vorschriften maßgebend.

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen zur Anerkennung

Die Voraussetzungen und Maßstäbe für die Anerkennung als Heilklimatischer Kurort werden durch den Deutschen Heilbäderverband e.V., also den Interessenverband der Heilbäder und Kurorte, definiert[1]:

  1. Ein Heilklimatischer Kurort muss ein therapeutisch anwendbares und durch Erfahrung bewährtes Bioklima besitzen. Das Klima ist anhand der Schon-, Reiz- und Belastungsfaktoren bioklimatisch zu bewerten. Kurgäste und Therapeuten sollen durch aktuelle meteorologische Daten die Möglichkeit zur Dosierung der Klimareize haben. Für den Kurort, speziell die Wohn- und Aufenthaltsbereiche der Gäste, gelten erhöhte Anforderungen an die Luftqualität.
  2. Es müssen regelmäßige Messungen zur Überwachungs des Klimas und der Luftqualität erfolgen.
  3. Der Ort muss die allgemeinen Anforderungen an einen Kurort erfüllen, also einen dem Kurbetrieb entsprechenden Ortscharakter mit einem Kurpark sowie eine angemessene Anzahl leistungsfähiger Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes aufweisen. Darüber hinaus müssen spezielle Kriterien hinsichtlich der medizinischen Betreuung (Kurarzt mit Erfahrung in der Medizinischen Klimatologie, Einsatz von klimatherapeutisch ausgebildetem Fachpersonal) und den therapeutischen Nutzungmöglichkeiten des Heilklimas (Liegehalle, Klimapavillon oder Liegewiesen) gegeben sein.
  4. Die Belange des Umweltschutzes sind zu beachten; speziell die Beschränkung des Straßenverkehrs und verkehrsbedingter Lärmimmissionen. Das Rauchen in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben ist nur in gesondert ausgewiesenen Bereichen zuzulassen.
  5. Ein medizinisch-meteorologische Begutachtung muss vorliegen, die die therapeutischen Einflüsse der klimatischen und lufthygienischen Gegebenheiten beschreibt und ihre therapeutische Wirkung in medizinischer Hinsicht beurteilt.

Aufgabe des Deutschen Wetterdienstes

Für die Kurorte in Deutschland erstellt der Deutsche Wetterdienst bioklimatologische und lufthygienische Gutachten nach den Qualitätsstandards für Kurorte und Heilbäder. Die Gutachten dienen den zuständigen Behörden der Länder als Entscheidungshilfen für die Vergabe oder Bestätigung der Kurortprädikate.

Verbände und Organisation

Organisiert sind die Heilklimatischen Kurorte im Verband der Heilklimatischen Kurorte Deutschlands e.V.

Heilklimatische Kurorte in Deutschland

Siehe auch

Literatur

  • Gerd Jendritzky, Angelika Grätz und Gunild Scheid: Das Bioklima in Deutschland. Bioklimakarte mit Begleittext und Information zur Wohnortwahl. Gütersloh: Flöttmann Verlag 2003

Quellen

  1. Begriffsbestimmungen - usw. Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen 12. Aufl. 2005 (PDF) – Deutscher Heilbäderverband e.V.

Weblinks

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