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Hege
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Als Hege werden im Jagdrecht alle Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes bezeichnet. Die Hege ist wesentlicher Bestandteil des als "Weidgerechtigkeit" bezeichneten Selbstverständnisses der Jagd und einer verantwortungsvollen, auf nachhaltige Fürsorge gegründeten Nutzung des Wildes. Auch das Jagdrecht verpflichtet die Jäger zur Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes durch nachhaltige Sicherung und Pflege der Lebensgrundlagen des Wildes. Diese Pflicht zur Hege erstreckt sich auch auf solche Wildarten, die zwar dem Jagdgesetz unterliegen, aber durch dessen Schonzeitregelung dauerhaft nicht bejagt werden. Der Zusammenschluss von Jägern in regionale Hegegemeinschaften fördert die Hegeziele durch revierübergreifende Planung und Abstimmung der Hegemaßnahmen. Die Globalisierung macht es erforderlich, die bewährten Begriffsinhalte der Hege auf das zur Zeit vorrangig artenschutzorientierte internationale Wildtiermanagement zu übertragen.
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Maßnahmen und Ziele der Hege
Nach dem Jagdgesetz der BRD zielt die Hege auf die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten, artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen. Beeinträchtigungen der ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere durch Wildschäden sollen durch Hegemaßnahmen gering gehalten werden. Dies erfordert eine entsprechende Bejagung des Wildes um einen adäquate Wildbestand zu halten. Die Jagd soll dabei selektiv ausgeübt werden, um einen artgerechten Altersaufbau der Population und ein artgerechtes Geschlechterverhältnis mit möglichst gesunden Individuen zu erhalten.
Zur Sicherung der Lebensgrundlagen des Wildes werden Äsungsflächen, Ruhezonen und Deckung für das Wild geschaffen. Dazu müssen in landwirtschaftlich intensiv genutzten Regionen Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausgelöst und dem Hegeziel entsprechend bepflanzt und bewirtschaftet werden.
Für die Erhaltung eines artenreichen, gesunden und der Kulturlandschaft angepassten Wildbestandes ist die Bejagung gesetzlich geregelt. Dies beinhaltet die Verordnung von Schonzeiten ebenso wie die Aufstellung und Kontrolle von Abschussplänen sowie die Beschränkung der Fütterung des Wildes auf Notzeiten.
Geschichtliche Entwicklung
Der Begriff der Hege findet sich bereits im Mittelalter: Dabei wird die Hege in einem Gebiet ("Bannforste") ausgeübt. Sie dient einerseits dem Schutz der Individuen vor Überjagung durch Schonung von trächtigem und brütendem Wild, andererseits dient sie der Verbesserung der Jagdmöglichkeiten in den königlichen "Bannforste" zu denen z.B. im Sachsenspiegel der Harz zählt. Die Hege war Bestandteil der Weidgerechtigkeit. Mit dem Wegfall der landesherrlichen Jagdhoheit durch die Revolution 1848 wurde das Recht der Jagdausübung an das Eigentum an Grund und Boden gebunden. Damit fiel das Jagdrecht einer breiten Schicht der Bevölkerung zu. Diese im Gegensatz zum Adel nicht das Verständnis der Weidgerechtigkeit und die damit verbundene Selbstbeschränkung und Fürsorgepflicht für das Wild entwickeln können. In Folge wurden das Wild durch Überjagung fast ausgerottet. Aus der Notwendigkeit die Wildbestände wieder aufzubauen und zu sichern entstanden nach 1848 neue Jagdgesetze. Um die Jahrhundertwende entwickelte sich ein neues Naturverständnis, das auch anderen Arten als nur dem Nutzwild Schutz und Hege zugestand. Zur gleichen Zeit entstand auch die Trophäenjagd. Hatte man vorher ausschließlich zum Zwecke der Fleischgewinnung und zum Schutz vor Raubtieren gejagt und dabei durchaus Hirsche im Bastgeweih geschossen, so wurde nunmehr vor allem für die städtische Jagdgesellschaft die "kapitale" Trophäe Ziel der Jagd. Bis heute wird bei den Geweihträgern ein kapitales Geweih als entscheidendes Merkmal für den Selektionsabschuss gehalten, und die Schonzeiten folgen noch immer dem Jahreskreislauf der Geweihbildung anstatt der Hege zweckdienlicheren Gesichtspunkten. Mit der Verbreitung von neuen Wildarten seit der Wende zum 20. Jahrhundert umfasst der Hegebegriff auch die Sorge um den Schutz der bodenständigen Wildarten vor Verdrängung durch Zuwanderer wie den Marderhund. Das verstärkte Auftreten von Tierseuchen, vor allem Tollwut und Schweinepest beeinflussen seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Hegemaßnahmen.
Im 19. Jahrhundert war die Hege noch vor allem auf die gezielte Nutzung des Wildes als Nahrungsressource gerichtet. Die Fütterung des Wildes in Notzeiten war ein Selbstverständnis. Die Einbürgerung und Verbreitung von Wildarten wie Damwild oder Waschbär zeigt die Zielrichtung der Hege auf die Fleisch- und Pelznutzung. Die zumehmende Ausrichtung der Hege auf den Schutz der Art, des Individuums und seiner Lebensgrundlagen bei ausgewogener Berücksichtigung der weiteren Nutzungsansprüche an unsere Kulturlandschaft sind eine Entwicklung der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts.
Die heutige Fassung des deutschen Bundesjagdgesetz (BJagdG)mit seinen Regelungen zu Schonzeit und der Verpflichtung zur Hege basiert auf dem Reichsjagdgesetzt von 1934. Die aus dem gewachsenen Verständnis für den Tierschutz getriebenen Novellierungen des BJagdG in den Jahren 1976 und 1993 erweiterte den Schutz des Wildes, -die passive Hege-, durch zusätzliche sachliche Verbote.
Andere Verwendung des Begriffs Hege
Im entsprechenden Sinne wird auch bei der Pflege der Fischbestände von Hege gesprochen. Hege steht ebenfalls als Kurzform für den Namen Hendrik.
Literatur
- Ferdinand von Raesfeld, Hans Behnke (Bearb.): Die Hege in der freien Wildbahn. Ein Lehr- und Handbuch. Parey, Berlin und Hamburg 1978, ISBN 3490154126
- Norbert Happ, Hege und Bejagung des Schwarzwildes, Kosmos Verlag 2002, ISBN 3-440-09402-2
- Bruno Hespeler, Hege und Jagd im Jahreslauf, BLV Buchverlag, München 2000, ISBN 3-405-15935-0
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