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Hausierer
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Als Hausierer werden von Haus zu Haus gehende Händler bezeichnet. Sie bieten im Gegensatz zum Handelsvertreter oder Handelsreisenden, die im Auftrag einer Firma unterwegs sind, ein eigenes Warensortiment auf eigene Rechnung an. Früher galt diese Bezeichnung auch für Dienstleistungen wie Kesselflicker und Scherenschleifer. Das Anbieten von Kurzwaren ist in der heutigen Zeit nicht mehr üblich.
In der heutigen Zeit gelten für Hausierer die Bestimmungen für ein Haustürgeschäft und sie benötigen eine Reisegewerbekarte.
Ähnliche Gewerbe
Die heute eher auftretende aufdringliche Form des Hausierens wird in Deutschland Drücker genannt. Hierbei werden von reisenden Kolonnen oft Zeitschriftenabonnements, Mitgliedschaften in einem Verein oder angebliche Behindertenware im Auftrag einer Firma verkauft.
Eine Bezeichnung für ambulante Kleinhändler mit Marktständen ist fliegender Händler.
Unerwünschte Telefonanrufe zu Werbezwecken, Fax- und E-Mail-Werbung sind verboten. Damit wird gegen das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ verstoßen. Sie können als moderne Form des aufdringlichen Hausierens angesehen werden.
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