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Hauptstadtfrage der Bundesrepublik Deutschland

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Die Hauptstadtfrage der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet die Suche nach einer provisorischen Hauptstadt Deutschlands nach dem 2. Weltkrieg. Da die Sowjetische Besatzungszone Berlin als Teil ihres Territoriums ansah und West-Berlin als Enklave in der DDR lag, musste vorübergehend bis zur Wiedervereinigung Deutschlands eine Stadt gefunden werden, die die Funktion als Hauptstadt übernimmt. Dafür hatten sich vier Städte beworben:

Auf Grund der zu starken Kriegszerstörungen schied Kassel als mögliche Hauptstadt aus. Stuttgart scheiterte wegen der mangelnden Resonanz auf seine Bewerbung. Die Frage spitzte sich auf zwei Kandidaten zu: Frankfurt am Main und Bonn. Bonn wurde stark durch die britische Besatzungsmacht unterstützt, während Frankfurt am Main aufgrund seiner langen demokratischen Tradition geschätzt wurde.

Erst spät befasste sich der Parlamentarische Rat mit der Hauptstadtfrage. Frankfurt am Main war Favorit der SPD, Bonn wurde durch den gebürtigen Kölner Konrad Adenauer und mit ihm zusammen durch die meisten CDU/CSU-Abgeordneten favorisiert. Am 10. Mai 1949 erhielt Bonn in geheimer Abstimmung des Parlamentarischen Rates mit 33 zu 29 Stimmen die Stimmenmehrheit und wurde somit zum „vorläufigen Sitz der Bundesorgane“ ernannt.

Später diskutierte der 1. Deutsche Bundestag am 3. November 1949 erneut die Hauptstadtfrage. Auch hierbei fand sich eine knappe Mehrheit für die bereits gewählte provisorische Hauptstadt. Den Ausschlag dafür hatten auch die unzerstörten und teilweise repräsentativen Räumlichkeiten in Bonn gegeben. Nach Bekanntgabe des Ergebnisses wurde dieses von der Bonner Bevölkerung gefeiert. An der wiederaufgebauten Rheinbrücke wurde das „Brückenmännchen“ derart gedreht, dass es seinen Hintern nach Frankfurt zeigt.

Das Magazin Der Spiegel schrieb in seiner Ausgabe vom 27. September 1950 über angeblich erfolgte Geldzuwendungen an Abgeordnete, die dadurch in ihrem Abstimmungsverhalten zu Gunsten Bonns beeinflusst worden sein sollen. Der daraufhin eingesetzte Untersuchungsausschuss stellte fest, dass Geld für das Abstimmungsverhalten einzelner Parlamentarier gezahlt wurde, wie genau das die Abstimmung beeinflusste ist allerdings nicht bekannt.

Der provisorische Charakter der neu gewählten Hauptstadt ließ sich noch lange an den Gebäuden der Ministerien und Parteizentralen sowie der unzureichenden Verkehrsinfrastruktur erkennen. Es war die Ironie der Geschichte, dass der Umbau Bonns zu einer vollwertigen Hauptstadt erst abgeschlossen war, als 1991 mit dem Hauptstadtbeschluss der Umzug nach Berlin schon beschlossen war.

Allerdings werden – vor allem auch aufgrund des Berlin/Bonn-Gesetzes vom April 1994 – fast alle bundeseigenen Gebäude weiterhin durch Ministerien und sonstige zugezogenen Behörden und Institutionen genutzt. Somit wird die ehemalige „Hauptstadtinfrastruktur“ der Bundesstadt in großen Teilen weiterhin aufrecht erhalten, nicht zuletzt durch die beiden vom Bund getragenen Kulturinstitutionen Bundeskunsthalle und Haus der Geschichte.

Weblinks

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