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Hamburger Abkommen
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Das von der Kultusministerkonferenz (KMK) erarbeitete und von den Ministerpräsidenten der Länder am 28. Oktober 1964 geschriebene Hamburger Abkommen regelt im Sinne der Vereinheitlichung das allgemeinbildende Schulwesen in der Bundesrepublik Deutschland. Es ist (mit mehreren nachträglichen Ergänzungen) bis heute eine wesentliche Grundlage der gemeinsamen Grundstruktur des deutschen Bildungswesens. Das Hamburger Abkommen ersetzte damit das Düsseldorfer Abkommen der KMK von 1955.
Das Abkommen enthält neben allgemeinen Bestimmungen über das Schuljahr, Beginn und Dauer der Schulpflicht und die Ferien Regelungen für einheitliche Bezeichnungen im Schulwesen, die Organisationsformen, die gegenseitige Anerkennung von Abschlussprüfungen und Zeugnissen in den Bundesländern sowie die einheitliche Bezeichnung von Notenstufen.
Neu war vor allem die Aufnahme der Grund- und Hauptschulen in das Abkommen. Damit wurde die bis dahin achtjährige Volksschule aufgelöst. Die Grundschule (aus der Unterstufe der Volksschule hervorgegangen) sollte als eigenständige Schulform die Primar<b/>bildung (in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 bzw. 6) sicherstellen. Die Hauptschule (hervorgegangen aus der Oberstufe der Volksschule) wurde unter die weiterführenden Schulen eingereiht. Sie umfasst nach dem Abkommen ein neuntes (bzw. ein zehntes) Schuljahr, und an ihr ist ab Klasse 5 eine Fremdsprache (in der Regel Englisch) zu unterrichten. Neu geregelt wurde in diesem Zusammenhang auch die Sprachenfolge an den Gymnasien. Festgelegt wurden außerdem Aufbauformen für das Gymnasium und die Realschule, ebenso wurde eine Härtefallklausel für den Schulwechsel von Bundesland zu Bundesland aufgenommen.
In Umsetzung des Hamburger Abkommens wurde in den Folgejahren in allen Bundesländern, in denen das bis dahin noch nicht der Fall war, das neunte Pflichtschuljahr eingeführt. Einheitlich festgelegt wurde ebenso der Schuljahresbeginn zum Herbst (d. h. formal zum 1. August). Man wollte sich damit dem im europäischen Ausland üblichen Schuljahr anpassen. Das jedoch bedeutete für die Mehrzahl der Bundesländer eine Umstellung vom Oster- auf den Herbsttermin. Diese Umstellung wurde nach längeren Verhandlungen bis zum 1. August 1967 u. a. mit Hilfe von Kurzschuljahren durchgeführt.
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