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Hüttenvertrag
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Der Hüttenvertrag ist eine 1968 geschlossene und 1985 verlängerte Vereinbarung, die eine Deckung des prognostizierten Steinkohlebedarfs in Deutschland durch inländische Steinkohle bis zum Jahr 2000 vorsah. Die Differenz zwischen einheimischen Kostendeckungspreis und Weltmarktpreis sollte überwiegend vom Staat übernohmen werden.
Siehe auch: Jahrhundertvertrag
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