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Gustav Radbruch

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Gustav Radbruch (* 21. November 1878 in Lübeck; † 23. November 1949 in Heidelberg) war ein deutscher Rechtsphilosoph, Rechtswissenschaftler und Politiker.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Radbruch studierte nach dem Besuch des Katharineums zu Lübeck in München, Leipzig und Berlin Rechtswissenschaft. Das erste juristische Staatsexamen legte er 1901 in Berlin ab. 1902 wurde er mit der Dissertation über Die Lehre von der adaequaten Verursachung in Berlin promoviert. 1903 folgte die Habilitation zum strafrechtlichen Handlungsbegriff in Heidelberg. 1904 wurde er zum Professor für Strafrecht, Prozessrecht und Rechtsphilosophie in Heidelberg ernannt. 1914 nahm er einen Ruf auf eine Professur an der Universität Königsberg, 1918 einen solchen an der Universität Kiel an.

Radbruch war Mitglied der SPD und für diese von 1920 bis 1924 Mitglied des Reichstags. 1921/1922 und 1923 war er als Reichsjustizminister in den Kabinetten Joseph Wirth und Gustav Stresemann tätig. Während seiner Amtszeit wurden einige bedeutende Gesetze ausgearbeitet, so zur Zulassung von Frauen in der Justiz und, nach der Ermordung Rathenaus, auch das Republikschutzgesetz.

1926 nahm er einen erneuten Ruf nach Heidelberg an. Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 wurde Radbruch aus dem Staatsdienst entlassen. Er widmete sich während der nationalsozialistischen Herrschaft vor allem kulturhistorischen Arbeiten. Unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 nahm er seine Lehrtätigkeit wieder auf, starb jedoch schon im Jahre 1949, ohne die von ihm geplante Neuauflage seines Lehrbuchs zur Rechtsphilosophie vollenden zu können.

Werk

Radbruchs Rechtsphilosophie entstammt dem Neukantianismus, der davon ausgeht, dass eine kategoriale Kluft zwischen Sein und Sollen besteht. Aus einem Sein kann, nach dieser Auffassung, niemals ein Sollen abgeleitet werden (so genannter „naturalistischer Trugschluss“). Kennzeichnend für den Heidelberger Neukantianismus, dem Radbruch anhing, war es, dass er zwischen die erklärenden Wissenschaften (Sein) und die philosophischen Wertlehren (Sollen) die wertbezogenen Kulturwissenschaften einschiebt.

Bezogen auf das Recht zeigt sich dieser Trialismus in den Teilbereichen Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie und Rechtsdogmatik. Die Rechtsdogmatik nimmt dabei eine Zwischenstellung ein. Gegenständlich richtet sie sich auf das positive Recht, wie es sich in der sozialen Realität darstellt und methodologisch auf den objektiv gesollten Sinn des Rechts, der sich durch wertbezogene Interpretation erschließt.

Kernstücke der Rechtsphilosophie Radbruchs sind auch seine Lehren vom Rechtsbegriff und von der Rechtsidee. Die Rechtsidee ist durch eine Trias von Gerechtigkeit, Zweckmäßigkeit und Rechtssicherheit definiert. Radbruch lässt dabei die Idee der Zweckmäßigkeit aus einer Analyse der Idee der Gerechtigkeit hervorgehen. Auf dieser Vorstellung basiert die Radbruchsche Formel, die bis heute heftig diskutiert wird. Der Rechtsbegriff ist für Radbruch nichts anderes als „die Gegebenheit, die den Sinn hat, der Rechtsidee zu dienen“.

Äußerst umstritten ist die Frage, ob Radbruch vor 1933 Rechtspositivist war und sich in seinem Denken, unter dem Eindruck des Nationalsozialismus, eine innere Wende vollzog oder ob er lediglich unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Verbrechen die von ihm vor 1933 vertretene relativistische Wertlehre fortentwickelte.

Das Problem der Kontroverse zwischen Form und Inhalt der Gesetze ist in Deutschland durch die Mauerschützenprozesse (Befehlsnotstand) wieder in das Bewusstsein der Menschen gerückt. In diesem Zusammenhang wurden Radbruchs Theorien gegen die von Hans Kelsen und teilweise auch von Georg Jellinek vertretene rechtspositivistische Reine Rechtslehre ins Feld geführt.

Schrifttum

  • Gesamtausgabe in 20 Bänden. Hrsg. von Arthur Kaufmann, Bd. 1: Rechtsphilosophie I, bearb. von A. Kaufmann, Heidelberg 1987.
  • Einführung in die Rechtswissenschaft. Leipzig 1910; 11. Aufl., besorgt von Konrad Zweigert, Stuttgart 1964.
  • Rechtsphilosophie, Studienausgabe, herausgegeben von Ralf Dreier und Stanley L. Paulson, C. F. Müller, 2. Aufl., Heidelberg 2003

Literatur

  • Schneider, Hans-Peter: Gustav Radbruch (1878-1949) : Rechtsphilosoph zwischen Wissenschaft und Politik, in: Kritische Justiz (Hrsg.), Streitbare Juristen : Eine andere Tradition, Baden-Baden 1988, S. 295 ff.
  • Scholler, Heinrich: Die Rechtsvergleichung bei Gustav Radbruch und seine Lehre vom überpositiven Recht (Schriften zur Rechtstheorie; RT 210), Berlin 2002
  • Scholler, Heinrich/ Paulson L. Stanley: Gustav Radbruch - Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung, Stuttgart 2004 im UTB - noch nicht erschienen.
  • Scheuren-Brandes, Christoph M.: Der Weg von nationalsozialistischen Rechtslehren zur Radbruchschen Formel. Untersuchungen zur Geschichte der Idee vom „Unrichtigen Recht“, Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2006.

Weblinks

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