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Gruppenführer

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Der Gruppenführer (GruFü; GrpFhr; GrFü; GF) bezeichnet eine Person, die eine Gruppe leitet. Der Gruppenführer trägt die Verantwortung für die Aktionen seiner Gruppe.

Inhaltsverzeichnis

Feuerwehr

Der Gruppenführer in der Feuerwehr befehligt die taktische Einheit, eine Löschgruppe (bestehend aus Maschinist, Melder, Angriffstrupp -führer u. -mann, Wassertrupp -führer u. -mann sowie Schlauchtrupp -führer u. -mann)

  • erkundet die Lage
  • bestimmt die Aufgabenverteilung innerhalb der Gruppe
  • gibt den Einsatzbefehl - (Wasserentnahmestelle, Lage des Verteilers) Einheit, Auftrag, Mittel, Ziel und Weg
  • ist während des Einsatzes an keinen festen Platz gebunden
  • hat die Fürsorgepflicht für seine Gruppe
  • untersteht dem Einsatzleiter, bei größeren Schadenlagen dem Abschnittsleiter

Gruppenführer sind bei der Berufsfeuerwehr Beamte des mittleren Dienstes (Oberbrandmeister). Bei der freiwilligen Feuerwehr lautet der Dienstgrad abhänging vom jeweiligen Bundesland "Löschmeister" bzw. "Brandmeister". Gruppenführer erkennt man im Einsatz -je nach Bundesland- an einem roten Balken auf jeder Helmseite bzw. einem umlaufenden schmalen schwarzen Band am Helm oder einer blauen Einsatzüberweste.

Polizei

Der Gruppenführer bei der Bereitschaftspolizei und in Einsatzzügen der Polizei, hat folgende Aufgabe:

Er

  • führt die Gruppe im taktischen Einsatz und im täglichen Dienst (Streifenführer)
  • setzt die Vorgaben des Zugführers um
  • ordnet Maßnahmen / taktische Formationen an
  • bereitet Einsätze innerhalb seines Aufgabenbereiches vor und nach
  • berät den Zugführer
  • Fortbildungsbeauftragter für den praktischen Dienst
  • unterstützt Mitarbeiter

Gruppenführer bei der deutschen Polizei sind Polizeiobermeister bis Polizeikommissare.

Bei der Bereitschaftspolizei kann man im allgemeinen zwischen Gruppenführer in der Einsatzhundertschaft, Gruppenführer bei einem Unterstützungskommando (BFE-Einheit) und Gruppenführer in einem Ausbildungsseminar (dort allerdings die Bezeichnung "Ausbildungsbeamter") unterscheiden. Bei der Bayerischen Polizei wird die Tätigkeit meist durch Angehörige des mittleren Polizeivollzugsdienstes wahrgenommen. In Nordrhein-Westfalen ist die Funktion des Gruppenführers an die Besoldungsgruppen A9 bis A11 gekoppelt (Polizeikommissar bis Polizeihauptkommissar). Sie ist also ausschließlich dem gehobenen Polizeivollzugsdienst vorbehalten. Da der Gruppenführer laufbahnrechtliche Beurteilungen seiner Mitarbeiter fertigt, handelt es sich um eine vollwertige Führungsaufgabe. Daher sind Gruppenführer in NRW berechtigt die Führungsqualifikation zu absolvieren.

Die taktische Kennzeichnung des Gruppenführers besteht aus zwei waagrechten Punkten am rechten Arm (meist hellgrün oder hellblau) oder zwei waagrechten Punkten auf dem Einsatzhelm (Beispiel für taktische Kennzeichnung am Arm).

Technisches Hilfswerk THW

Der Gruppenführer im THW leitet eine Bergungs- oder Fachgruppe. Ihm unterstehen je nach Art der Gruppe ein oder mehrere Truppführer (in der STAN festgelegt). Der Gruppenführer untersteht dem Zugführer. Der Gruppenführer ist neben der Führung seiner Gruppe auch zuständig für die Ausbildung derselben.

Hilfsorganisationen

Die Ausbildung zum Gruppenführer ist in den einzelnen Organisationen geregelt. Gruppenführer kommen als Führungskräfte einer Schnelleinsatzgruppe, als organisatorisches Bindeglied im Vereinsbetrieb, als Einsatzleiter bei kleineren Diensten oder als Gruppenführer im Rahmen des Katastrophenschutzes zum Einsatz. Für den letzteren Einsatzzweck erhält das Bundesinnenministerium eine Bestätigung über die Ausbildung eines Helfers zum Gruppenführer.

Bundeswehr

Gruppenführer ist ferner die Funktionsbezeichnung bzw. eine ATN beim Militär; als Teileinheitsführer ist der Gruppenführer für die Führung von 8 bis 12 Soldaten im Gefecht verantwortlich. Er ist kein Disziplinarvorgesetzter, Dienstgrad heute meist Feldwebel bis Stabsfeldwebel, kann aber auch Unteroffizier ohne Portopee sein, also Unteroffizier, Stabsunteroffizier oder Fahnenjunker, in Ausnahmefällen auch Mannschaftsdienstgrad.

Schutzstaffel (SS)

Gruppenführer, Obergruppenführer und Oberstgruppenführer waren die Generalsränge der SS. Sie entsprachen dem Generalleutnant, dem General bzw. dem Generaloberst im Heer der deutschen Wehrmacht.

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