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Gruppe (Bundestag)
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Eine Gruppe ist der Zusammenschluss mehrerer Abgeordneter des Deutschen Bundestages, die weniger Rechte als eine Fraktion besitzt.
Parteien, die im Bundestag mit mindestens drei Abgeordneten vertreten sind, aber nicht fünf Prozent der Abgeordneten oder mehr stellen, können sich zu einer Gruppe zusammenschließen.
Eine Gruppe im Bundestag hat zwar nicht die gleichen Rechte wie eine Fraktion (so stellen Gruppen grundsätzlich keinen Vizepräsidenten des Bundestages), aber sie hat doch erheblich mehr Rechte (z. B. Antrags-, Mitgliedschafts- und Rederechte v. a. in den Ausschüssen), als es fraktionslose Abgeordnete haben.
Die PDS bildete im 13. Deutschen Bundestag (1994–1998) mit 30 Sitzen eine Gruppe.
Den beiden 2002 direkt in den Bundestag gewählten PDS-Abgeordneten Petra Pau und Gesine Lötzsch wurde die Anerkennung des Gruppenstatus verweigert (unter Hinweis darauf, dass dafür mindestens drei Abgeordnete erforderlich sind).
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