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Grundton

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Als Grundton bezeichnet man in der Musik:

  • den ersten Ton einer Tonleiter, der der zugehörigen Tonart den Namen gibt;
  • den tiefsten Ton eines Akkords in Grundstellung – bei einem in beliebiger Umkehrung auftretenden Akkord ist nicht zwangsläufig der tiefste Ton auch der Grundton;
  • bei einem einzelnen Ton die (tiefste) Grundfrequenz (Grundschwingung), die der eigentlichen Tonhöhe entspricht, während die mitschwingenden Obertöne die Klangfarbe des Tones bestimmen; sind die Obertöne eher gering ausgeprägt, spricht man von einem „grundtönigen“ Klang;
  • bei Blasinstrumenten den tiefsten Ton bei kompletter, unmodifizierter Luftsäule (alle Grifflöcher geschlossen bzw. keine Ventile oder Zusatzklappen betätigt).
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