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Grundgesetz
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Die Bezeichnung Grundgesetz steht je nach Kontext für verschiedene Inhalte. Ihnen gemein ist jedoch, dass es sich um grundlegende Rechtsnormen eines Gemeinwesens handelt.
Konkret kann es sich dabei handeln um:
- verschiedene Gesetze des Heiligen Römischen Reiches die meist als Grundgesetze des Reiches angesehen werden:
- das Wormser Konkordat von 1122
- das Statut zugunsten der Fürsten von 1231
- der Mainzer Landfrieden von 1235
- die Goldene Bulle von 1356
- der Ewige Reichsfrieden vom 7. August 1495
- die Reichsmatrikel von 1521
- Augsburger Religionsfrieden vom 25. September 1555
- der Westfälische Frieden von 1648
- die Verfassung des Herzogthums Oldenburg
- die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde in der Präambel als „Grundgesetz des nationalsozialistischen Staates“ bezeichnet
- die Verfassung des ehemaligen Landes Württemberg-Baden vom 28. November 1946 hieß „Verfassung für das Land Württemberg-Baden“ und wurde als „Grundgesetz des Landes Württemberg-Baden“ verkündet
- das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949
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