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Großzitat
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Als Großzitat bezeichnet man im Urheberrecht das Zitat eines urheberrechtlich geschützten Textes in vollem Umfang. Großzitate werden sehr oft bei Gedichten angewendet, da Teile eines Gedichts in einem sehr starken Kontext zu den anderen stehen.
Das Großzitat steht im Gegensatz zum Kleinzitat, dem auszugsweisen Zitieren aus einem fremden Werk.
Nach deutschem Gesetz darf das so genannte Großzitat nur für wissenschaftliche Werke „zur Erläuterung des Inhalts“ verwendet werden. Als wissenschaftliche Werke gelten jedoch nicht nur Forschungsarbeiten oder Dissertationen, sondern auch populärwissenschaftliche Literatur, die der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnis dient. Eine Obergrenze des zulässigen Zitatumfangs ist nicht definiert.
In der Schweiz handelte ein Gerichtsverfahren um die Zulässigkeit eines Großzitats, siehe Zitate im Schweizer Recht. Ein Werk vollständig zu zitieren ist dann zulässig, wenn es durch den Zweck gerechtfertigt ist.
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| Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Gro%C3%9Fzitat, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. |
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