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Großdeutsches Reich
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Das Großdeutsche Reich (kurz Großdeutschland) war die offizielle Bezeichnung des Deutschen Reichs während der letzten Jahre der Zeit des Nationalsozialismus. Aber bereits ab 1938 wurde die Bezeichnung (bezugnehmend auf die sog. „großdeutsche Lösung“) verwendet. Es war größtenteils durch die expansive Außen- und Kriegspolitik Hitlers entstanden und hatte zu großen Gebietszuwächsen des deutschen Staatsterritoriums geführt.
Durch den Erlass RK 7669 E des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei vom 26. Juni 1943 trug das Deutsche Reich hinfort auch offiziell den Namen Großdeutsches Reich. Eine besondere Veröffentlichung hierüber hat nicht stattgefunden. Nur mittelbar ergibt sich das für den Außenstehenden insbesondere daraus, dass viele Briefmarkenausgaben nach dieser Zeit eine entsprechende Bezeichnung trugen. (Erstmals am 24. Oktober 1943; erst ab Juni 1944 sämtliche Ausgaben)
Im Altreich blieb die Gliederung in Länder bestehen. Die neuen Gebiete wurden meist in Reichsgaue unterteilt. Wie die Länder seit der Gleichschaltung waren auch die Reichsgaue nur noch Verwaltungsbezirke des Reichs ohne eigene Staatlichkeit.
Hinsichtlich der machthabenden Partei, der NSDAP, war das Großdeutsche Reich flächendeckend in Gaue (Parteibezirke) gegliedert, die aber zunächst keine staatlichen Aufgaben wahrzunehmen hatten und sich oft nicht mit den Ländergrenzen deckten.
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Erweiterungen des reichsdeutschen Territoriums von 1935 bis 1945
Vorkriegs-Erweiterungen
- 1935 Rückgabe des Saargebiets an das Deutsche Reich aufgrund einer Volksabstimmung im Saarland.
- 12. und 13. März 1938 Anschluss des Bundesstaates Österreich.
- 21. November 1938 Eingliederung der sudetendeutschen Gebiete nach deren Besetzung zwischen dem 1. und 10. Oktober gemäß des Münchener Abkommens.
- 15. und 16. März 1939 Einmarsch in die Resttschechei (Teil der Tschechoslowakei) und Bildung des Protektorats Böhmen und Mähren als integraler Bestandteil des Deutschen Reiches mit Sonderrechten.
- 23. März 1939 Rückgabe des Memelgebiets von Litauen aufgrund vertraglicher Einigung.
Erweiterungen im Zuge des Zweiten Weltkriegs
- 26. Oktober 1939 nach dem Einmarsch der Wehrmacht in Polen und damit dem Beginn des Zweiten Weltkrieges Eingliederung der früheren reichsdeutschen und polnischen Gebiete in das Deutsche Reich; Bildung der neuen Reichsgaue Danzig-Westpreußen und Wartheland und Erweiterung der preußischen Provinzen Ostpreußen (neuer Regierungsbezirk Zichenau) und Schlesien (neuer Regierungsbezirk Kattowitz). Das Generalgouvernement (restlicher vom Deutschen Reich besetzter Teil Polens) blieb unter besonderer Verwaltung und wurde nicht Teil des Deutschen Reiches.
- 18. Mai 1940 nach dem Westfeldzug: Eingliederung der früheren reichsdeutschen Gebiete Eupen und Malmedy aus Belgien in das Deutsche Reich.
- 1. Juni Eingliederung von zehn bisher belgischen Gemeinden in das Deutsche Reich.
- 2. August Unterstellung der Gebiete Luxemburg, Lothringen und Elsass unter besondere Chefs der Zivilverwaltung. Die CdZ-Gebiete sind formell (noch) nicht Teil des Deutschen Reichs, werden aber faktisch wie Reichsgebiet behandelt.
- 14. April 1941 Unterstellung jugoslawischer Gebiete in Slowenien unter besondere Chefs der Zivilverwaltung. Die CdZ-Gebiete Kärnten und Krain und Untersteiermark sind formell nicht Teil des Deutschen Reichs, werden aber faktisch wie Reichsgebiet behandelt.
- 1. August Bildung des Bezirks Bialystok nach dem Einmarsch in die Sowjetunion. Dieses CdZ-Gebiet ist formell nicht Teil des Deutschen Reichs, wird aber faktisch wie Reichsgebiet behandelt.
- 1. August Bildung des Distrikts Galizien nach dem Einmarsch in die Sowjetunion. Anschluss dieses CdZ-Gebiet an das Generalgouvernement, das fortan faktisch wie Reichsgebiet behandelt wird.
Siehe auch: Großdeutschland, Sprache des Nationalsozialismus
Weblinks
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