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Grenzkontrolle

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Grenzkontrolle an der Laotisch-Thailändischen Grenze
Grenzkontrolle an der Laotisch-Thailändischen Grenze
Bild:Zollkontrolle-1.jpg
Zollkontrolle am Frankfurter Flughafen

Eine Grenzkontrolle ist die Kontrolle des Grenzverkehrs, das heißt die Kontrolle über einreisende und ausreisende Personen.

An Grenzkontrollen werden Polizeiorgane, teilweise auch Soldaten beider Länder tätig. Sie halten Personen an den jeweiligen Grenzen an und überprüfen deren Dokumente (Echtheit und Abgleich mit dem Fahndungsbestand). Des Weiteren werden mitgeführte Gegenstände wie Fahrzeuge, Ladung u. ä. kontrolliert.

Hauptzweck der Grenzkontrolle ist, die illegale Einreise in ein Land zu verhindern. Eine legale Einreise ist nur Inhabern der jeweiligen Staatsbürgerschaft, Inhabern von Visa oder Bürgern von Staaten, die aufgrund internationaler Abkommen kein Visum für die Einreise benötigen sowie Diplomaten auf Dienstreise möglich. Es gibt auch Fälle, eine illegale Ausreise zu verhindern. Dies war in Europa bis zum Fall des Eisernen Vorhangs üblich. Heute wird es nur mehr zu diesem Zweck in manchen außereuropäischen Ländern durchgeführt. Danebeben werden im Rahmen der Ausreisekontrollen per Haftbefehl gesuchte Personen aufgegriffen.

An einigen Staatsgrenzen wird ein Sichtvermerk in den Reisepapieren eingetragen. Je nach dem bilateralen Verhältnissen der beiden angrenzenden Ländern werden Grenzkontrollen durch Organe beider Staaten gemeinsam oder getrennt durchgeführt.

Bestandteil der Grenzkontrolle ist in der Regel auch eine Zollkontrolle.

Deutschland

In Deutschland werden Grenzkontrollen von der Bundespolizei und/oder der Bundeszollverwaltung durchgeführt.

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