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Grafschaft
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| Bild:Disambig-dark.svg | Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen finden sich unter Grafschaft (Begriffsklärung). |
Eine Grafschaft war ursprünglich der Amtsbezirk, dem ein Graf als Richter vorstand; dann das reichsunmittelbare Besitztum und später die Standesherrschaft eines Grafen; auch Bezeichnung der Provinzen in Großbritannien (für England siehe Grafschaft (England)), der Republik Irland und Nordamerika (County), wobei für die USA und die Republik Irland der Begriff Landkreis die bessere Übersetzung ist. Auch in Jamaika gibt es drei Grafschaften, die aber ohne Verwaltungsrelevanz sind.
Im Heiligen Römischen Reich gab es bis zu 144 Grafschaften. Ihre Fläche lag in der Größenordnung von Landkreisen. Durch die dynastische Politik der Herrscherhäuser wurden manche Grafschaften Geteilt. Andere wurden zu Nebenländern größerer Fürstentümer. Als 1803 beim Reichsdeputationshauptschluss die Reichsstände in souveräne Staaten umgewandelt wurden, wurden die meisten Grafschaften größeren Staaten zugeschlagen, so dass die Grafen hier keine Landesherren mehr waren. Andere wurden 1803 oder bei der Restauration auf dem Wiener Kongress aufgewertet: Die Grafschaft Oldenburg wurde zum Herzogtum, Lippe zum Fürstentum.
Landkreise, die ihre Territorialgeschichte auf Grafschaften zurückführen können, tragen häufig diesen Titel in ihrem amtlichen Namen wie z.B. der Landkreis Grafschaft Bentheim (Niedersachsen, Deutschland).
Marggrafschaften, ursprünglich Grenzgebiete, waren nicht selten größer als gewöhnliche Grafschaften. Die heutigen Bundesländer Brandenburg und Sachsen gehen auf Markgrafschaften zurück.
Siehe auch:
Weblinks
| Wiktionary: Grafschaft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
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