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Goldene Freiheit

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Bild:Disambig-dark.svg Dieser Artikel betrifft die Goldene Freiheit in Litauen und Polen. Der Begriff taucht außerdem 1168 in der deutschen Geschichte auf, als dem Bischof von Würzburg die herzogliche Gewalt verliehen wurde, siehe Kaiser Friedrich I..

Die Goldene Freiheit (Polnisch Złota Wolność, Latein Aurea Libertas) war ein Begriff aus der Zeit der polnisch-litauischen Adelsrepublik, der sich auf ein in Europa einzigartiges aristokratisch-politisches System im Königreich Polen und später, nach der Union von Lublin 1569, in der Adelsrepublik bezieht.

Dieses System sicherte jedem Adeligen, in Polen Szlachcic genannt, außerordentliche Rechte und Privilegien zu. Jeder Adelige war de jure einem anderen, auch dem Magnaten, ebenbürtig (Ebenbürtigkeitsprinzip). Die polnisch-litauische Szlachta kontrollierte die Legislative, das polnische Parlament, den Sejm und hatte ein Mitspracherecht bei der Wahl der polnisch-litauischen Wahlkönige.

Rechte und Privilegien unter anderem:

Inoffizielle Rechte und Privilegien unter anderem:

Die Goldene Freiheit unterschied Polen von anderen Ländern in Europa und war eine einzigartige Ausnahme in einem vor allem seit dem späten 17. Jahrhundert durch Absolutismus geprägten europäischen Kontinent, die jedoch in Polen-Litauen nur auf die Szlachta begrenzt war. Die sukzessive Nutzung der Goldenen Freiheit durch den Adel resultierte in der Schwächung der Königsgewalt (der polnische Adel untergrub durch seine häufige Opposition gegen den König dessen Autorität), eine Schwäche die den mächtiger werdenden Nachbarn die Möglichkeit gab, sich in das politische System Polen-Litauens einzumischen, den Staat mittels Liberum Veto zu paralysieren, um ihn schließlich, durch Verhinderung von Reformen, am Ende ganz zu vernichten.

Siehe auch

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