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Gießkannenprinzip
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Mit Gießkannenprinzip bezeichnet man ein Verfahren der Zuschuss- bzw. Subventionsverteilung, bei dem weder die zeitliche Reihenfolge der Bedarfsanmeldungen noch die Subventionsdringlichkeit, sondern allenfalls die Höhe der beantragten Subventionen – wenn überhaupt – ausschlaggebend sind. Kennzeichnend für das Gießkannenprinzip ist, dass die Subventionen ohne eingehende Prüfung des tatsächlichen Bedarfs „wie mit einer Gießkanne“ gleichmäßig über die gesamte Zielgruppe verteilt werden, ohne die möglicherweise unterschiedliche Dringlichkeit der Einzelfälle zu gewichten.
Ähnlich wie beim Windhundprinzip und beim Rasenmäherprinzip findet strenggenommen keine Ermessensentscheidung statt. Dies hat zur Folge, dass die Subventionsvergabe zwar recht gut automatisiert werden kann, dass aber unter Umständen der eigentlich beabsichtigte Subventionszweck im Einzelfall nicht erreicht werden kann, weil die Mittel, die letztlich beim Empfänger ankommen, nicht ausreichend sind.
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