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Gesundheitsfonds

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Der Gesundheitsfonds ist ein Konzept, um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ab 2009 umzuorganisieren. Am 02. Februar 2007 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) beschlossen, am 16. Februar 2007 stimmte auch der Bundesrat zu.

Nach diesem Gesetzentwurf wird des weiteren die Honorierung der Ärzte neu geregelt und die Arzneimittelversorgung geändert. Beitrags- und Steuergelder sollen zentral eingenommen und an die Krankenkassen weitergeleitet werden. Die Krankenkassen sollen die Sozialversicherungsbeiträge zunächst einziehen und an die neue Zentralbehörde übertragen. Die bisher unterschiedlichen Beitragssätze der Krankenkassen werden durch einen einheitlichen Beitragssatz ersetzt, der durch das Bundesgesundheitsministerium festgelegt wird. Krankenkassen, die mit den ihnen aus dem Gesundheitsfonds zugeteilten Mitteln nicht auskommen, können zusätzliche Beiträge (bis 8 € pro Monat ohne Einkommensprüfung, bei höheren Pauschalsätzen beschränkt auf 1% des Einkommens) von ihren Mitgliedern erheben.

Der Gesundheitsfonds wurde von der Koalition im Eckpunktepapier mit Zustimmung der SPD/CDU vorgeschlagen. Die Koalition aus Union und SPD einigte sich am 3. Juli 2006 auf die Einführung des Gesundheitsfonds, wobei die ursprünglich vorgesehene Einbeziehung der private Krankenversicherung gestrichen und die Steuerfinanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben (wie z.B. Beiträge für Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem Bedarf von rund 16 Mrd. €) erst 2008 mit 1,5 Mrd € und 2009 mit 3 Mrd € einsetzen soll.

Die Kassenbeiträge der Arbeitgeber werden dabei eingefroren. Die Mittelzuteilung an die Krankenkassen berücksichtigt Morbidität. Dadurch soll jede Kasse annähernd die Finanzmittel erhalten, die sie zur Versorgung ihrer Versicherten benötigten soll.

Kritik

Der Wirtschaftsexperte Bert Rürup kritisierte, „dass der Faktor Arbeit im nächsten Jahr mit fünf Milliarden Euro belastet werden soll, um dann sukzessive im Jahre 2008 und 2009 4,5 Milliarden Euro zurückzugeben. Unter ökonomischen Aspekten ist das nicht sonderlich überzeugend“.

Durch die Fixierung eines morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleiches auf 90% der möglichen Erkrankungen erlischt der Wettbewerb zwischen Krankenversicherern. Damit treten monopolistisch agierende, vom Sozialgesetzbuch geschützte Nachfrager (Sachleistungsprinzip) qua Gesetz atomistisch orientierten Leistungserbringern gegenüber. Dies führt über Preis- und Qualitätsdumping automatisch zu Versorgungsverschlechterungen. [1]

Auch Heinz Grossekettler, der als Miterfinder des Gesundheitsfonds gilt, kritisierte 2006 die Umsetzung der Großen Koalition. Die ursprüngliche Intention sei deutlich eingeschränkt worden und vor allem die Begrenzung des Zusatzbeitrages sei problematisch.[2]

Nach Berechnung der Krankenkassenverbände werden mindestens acht Kassen sofort wegen Insolvenz schließen müssen, da diese mit dem dann nach bisherigen Planungen festgesetzen Beitragssatz von 14,2% nicht auskämen und gleichzeitig keine hinreichend hohen Zusatzbeiträge von ihren Versicherten erhielten auf Grund der Beschränkung auf 1% des Einkommens.[3]

Quellen

  1. heute.de: Durchbruch bei Gesundheitsreform. Beiträge steigen – Einstieg in Steuerfinanzierung, 3. Juli 2006.
  2. http://de.news.yahoo.com/10082006/336/erfinder-gesundheitsfonds-kritisiert-umsetzung-koalition.html
  3. http://www.focus.de/finanzen/versicherung/krankenversicherung/gesundheitsfonds_nid_39012.html
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