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Gesinde

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Bild:William Hogarth 010.jpg
Dienerschaft des Malers William Hogarth um 1750

In diesem Artikel werden die Begriffe Gesinde und Gesindel behandelt.

Das Gesinde bezeichnet die zu häuslichen Arbeitsleistungen verpflichteten Dienstboten eines Grund- oder Gutsherrn. Der Ursprung des Begriffes liegt im Althochdeutsch: "gisind" = Gefolgsmann, d. h. im eigentlichen Sinne "derjenige, der den gleichen Weg hat".

Man unterschied das unverheiratete Hausgesinde mit Lohn und Verpflegung vom verheirateten Deputatgesinde mit Naturalentschädigung, einem zugewiesenem Landteil oder sogar eigener Wohnung. Auch unterschied man zwischen Haus- und Hofgesinde, je nachdem ob häusliche oder landwirtschaftliche Dienste geleistet wurden. Hofgesinde hieß auch die Dienerschaft in hohen adligen Häusern.

Das Gesindeverhältnis wurde durch einen Gesindevertrag begründet, der in der Regel mündlich abgeschlossen und durch Zahlung eines Handgeldes bekräftigt wurde. Der Vertrag verpflichtete den Dienstboten zu allen häuslichen Arbeiten, die von der Dienstherrschaft angeordnet wurden. Die Dienstherren waren verpflichtet, dem Dienstboten Lohn und Kost nach den Ortsgewohnheiten zu gewähren und ihm nur gesetzlich erlaubte und die Gesundheit nicht gefährdende Arbeiten abzuverlangen, sie auf keine Weise zu misshandeln, ihnen im Dienst erlittenen Schaden zu vergüten, ebenso die Kosten für im Dienst zugezogene Krankheiten zu tragen. Im 19. Jahrhundert bestanden in den meisten deutschen Ländern und Städten spezielle Gesindeordnungen, die bestimmten, dass Gesindeleute Zeugnisbücher führen mussten, die bei der Polizei zu hinterlegen waren. In diese Gesindebücher trugen die Dienstherren den abgehenden Dienstboten ein Zeugnis ein.

In Deutschland war die Züchtigung des Gesindes durch die Herrschaft zeitweise nicht nur möglich, sondern normale Praxis. Geißelungen waren alltäglich: Nach der 'Lex Salica' aus dem 6. Jahrhundert schwankten die Schläge für eine 'ancilla' zwischen 120 und 240.[1]

Inhaltsverzeichnis

Begriff Gesindel

Das abgeleitete, stark abwertende Wort Gesindel bezeichnet hingegen im modernen Sprachgebrauch pauschal Personen, denen sich der Sprecher moralisch und / oder in der sozialen Ordnung übergeordnet sieht und denen aus Sicht des Sprechers unkultivierte oder asoziale, möglicherweise auch kriminelle Verhaltensweisen zugesprochen werden. Es wird daher für verschiedenste Personenkreise, von Ausländern über Personen ohne festen Wohnsitz, Arbeitslose und Personen ohne geregeltes Einkommen bis hin zu Personen, die wegen Armut nicht den gesellschaftlichen Sollvorstellungen entsprechen, verwendet. Begriffe mit ähnlicher Bedeutung sind Pack, Bagage und Pöbel.

Siehe auch

Literatur

  • F. Buomberger: Bevölkerungs- und Vermögensstatistik der Stadt und Landschaft Freiburg um die Mitte des 15. Jahrhunderts, 1900
  • L. Mottu-Weber: Les femmes dans la vie économique de Genève, in BHG 16, 1979, S. 381 - 401
  • J.-P. Gutton: Domestiques et serviteurs dans la France de l'Ancien Régime, 1981
  • M. Mitterauer: Familie und Arbeitsorganisation in städtischen Gesellschaften des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit, in: Haus und Familie in der spätmittelalterlichen Stadt, hg. von A. Haverkamp, 1984, S. 1 - 36
  • Y. Pesenti: Beruf: Arbeiterin, 1988

Weblinks

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