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Geschäftsordnung der Europäischen Kommission
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Die Geschäftsordnung der Europäischen Kommission ist die aufgrund von Art. 16 EKGS, Art. 218 Abs. 2 EGV, Art. 131 Euratom und Art. 28 Abs. 1 und 41 Abs. 1 EUV erlassene Geschäftsordnung der Europäischen Kommission. Sie wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (Art. 28 der Geschäftsordnung).
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aufgrund von:
Art. 218 Abs. 2 EGV,
Art. 131 Euratom und
Art. 28 Abs. 1 und 41 Abs. 1 EUV
(ABl. EG Nr. L 308, S. 26-34)
durch:1)
Sie löste die Geschäftsordnung vom 18. September 1999, geändert durch den Beschluss 2000/633/EG, EGKS, Euratom ab, die durch Art. 26 der Geschäftsordnung aufgehoben wurde.
Die Geschäftsordnung ist in drei Kapitel unterteilt und enthält einen Anhang. Das erste Kapitel behandelt den Aufbau der Kommission (Art. 1 bis 4), Abschnitt I (Art. 5 bis 11) enthält Regelungen zu Sitzungen der Kommission, Abschnitt II (Art. 12 bis 15) zu weiteren Beschlussfassungsverfahren und Abschnitt III (Art. 16 bis 18) zu Vorbereitung und Durchführung der Kommissionsbeschlüsse. Im zweiten Kapitel (Art. 19 bis 21) sind nähere Angaben zu den Dienststellen der Kommission niedergelegt. Das dritte Kapitel enthält Regelungen zur Vertretung der Mitglieder der Kommission (Art. 22 bis 24) sowie Schlussbestimmungen (Art. 25 bis 28).
Als Anhang ist der Kodex für gute Verwaltungspraxis in den Beziehungen der Bediensteten der Europäischen Kommission zur Öffentlichkeit beigefügt. Er enthält neben Allgemeinen Grundsätzen und Leitlinien guter Verwaltungspraxis Regelungen über die Erteilung von Informationen über die Rechte der Beteiligten, die Behandlung von Anfragen, den Schutz persönlicher Daten und geheimer Informationen sowie Beschwerden.
Siehe auch
Weblinks
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