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Gesamtgemeinde
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Gesamtgemeinde ist der Überbegriff für verbandliche Organisationsformen meist kleinerer Gemeinden. Der Begriff wurde von Hans Julius Wolff geprägt.
Zu den Gesamtgemeinden gehören:
- das Amt in Brandenburg (AmtsO), Mecklenburg-Vorpommern (§§ 125 ff. KV) und Schleswig-Holstein (AmtsO)
- das Amt Kirchspielslandgemeinde im Schleswig-Holsteinischen Kreis Dithmarschen und früher im ehemaligen Kreis Eiderstedt
- Gemeindeverwaltungsverband in Baden-Württemberg (§§ 59 ff. GO), Hessen (§ 30 KGG) und Sachsen (Verwaltungsverband, Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit)
- Samtgemeinde in Niedersachsen (§§ 71 ff. GO)
- Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz (§§ 64 ff. GO)
- Verwaltungsgemeinschaft in Bayern (VerwaltungsgemeinschaftsO), Sachsen (Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit), Sachsen-Anhalt (§§ 75 ff. GO) und Thüringen (§§ 46 ff. KO)
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