Das Fotonexus-Wiki befindet sich im Testbetrieb.
UN-Generalversammlung
Aus Fotonexus.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (englisch: United Nations General Assembly, UNGA) ist die Vollversammlung der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Jeder Mitgliedstaat verfügt in der Generalversammlung über eine Stimme (Art. 18 UN-Charta) und darf durch bis zu fünf Personen in einer Sitzung vertreten sein.
Die Generalversammlung prüft und genehmigt den Haushaltsplan der Vereinten Nationen (Art. 17 I UN-Charta). Zu ihren weiteren Aufgaben gehört die Beratung und die Annahme von empfehlenden Resolutionen. Die Generalversammlung darf sich mit praktisch jeder Frage von internationaler Bedeutung befassen, solange sie nicht gleichzeitig vom Sicherheitsrat behandelt wird (Art. 10 UN-Charta).
Im Gegensatz zu Resolutionen des UN-Sicherheitsrats sind jene der UN-Generalversammlung völkerrechtlich nicht bindend, können jedoch dadurch politisches Gewicht haben, dass sie einen Entschluss einer Mehrheit der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen darstellen. Das heißt aber nicht, dass ihre Entscheidungen völkerrechtlich ohne Wirkung bleiben müssen: Die Resolutionen der UNGA können unter bestimmten Voraussetzungen zur Ausbildung von verbindlichem Völkergewohnheitsrecht beitragen. Zudem sind die Beschlüsse der UNGA, die organisationsinterne Angelegenheiten wie Verwaltungs- oder Budgetangelegenheiten (Haushaltsplan) betreffen, für das Sekretariat bindend.
Um die Arbeit zu erleichtern, hat die Generalversammlung Komitees (Ausschüsse) zu verschiedenen Themen eingerichtet, die wiederum Arbeitsgruppen einberufen können.
UN-Reform
Die UN-Generalversammlung ist kein Parlament. Es handelt sich um eine Versammlung von weisungsgebundenen, diplomatischen Beamten der Regierungen der UN-Mitgliedstaaten ohne eine direkte demokratische Legitimation durch Wahlen. Die Bezeichnung der UN-Generalversammlung als „Weltparlament“ ist daher irreführend.
Ein echtes UN-Parlament ist eine vorgeschlagene Hinzufügung zum Nationensystem, das aus Delegierten bestehen könnte, die Bürger und/oder nationale Parlamente der Mitgliedstaaten vertreten, die als Nebenorgan zu Generalversammlung gemäß Artikel 22 der Charta der Vereinten Nationen eingerichtet werden könnte.
Siehe auch
Weblinks
Generalversammlung | Sicherheitsrat | Wirtschafts- und Sozialrat | Treuhandrat | Internationaler Gerichtshof | Sekretariat
| Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort UN-Generalversammlung, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. |
| Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort UN-Generalversammlung, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. |
