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Generalrat (Frankreich)
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Der Generalrat (französisch conseil général, deutsch etwa „allgemeiner Rat“) ist das oberste gewählte Kollegialorgan eines französischen Départements.
Die Mitglieder des Generalrates, die Generalräte (französisch conseillers généraux), werden in direkter Wahl auf sechs Jahre gewählt. Dabei wird alle drei Jahre die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Als Wahlbezirke dienen dabei die Kantone, daher werden diese Wahlen Kantonalwahlen (französisch élections cantonales) genannt.
Durch die Dezentralisierungsgesetze von 1982 wurde die Stellung des Generalrates gegenüber dem von der Regierung zu ernennenden Präfekten gestärkt. Insbesondere wird die Exekutive des Départements seither vom Präsidenten des Generalrats (französisch président du conseil général) geleitet, der vom Generalrat gewählt wird.
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