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Gemeiner Pfennig
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Der Gemeine Pfennig (auch: Reichspfennig), war eine Reichssteuer, die auf Betreiben Maximilians I. 1495 auf dem Reichstag zu Worms beschlossen wurde, um dem Kaiser die Mittel für die Kriege gegen Frankreich und gegen das Osmanische Reich zu verschaffen. Sie sollte im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation von jedem Untertanen ab dem 15. Lebensjahr gezahlt werden. Ihre Einziehung stieß aber überall auf so große Schwierigkeiten, dass sie 1505 ausdrücklich ausgesetzt wurde. Sie war nach dem Hussitenpfennig (1427) ein weiterer Versuch der Einführung einer allgemeinen Reichssteuer und war Teil der umfassenden, aber letztlich gescheiterten Reichsreform Kaiser Maximilians.
siehe: Reichstürkenhilfe
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