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Gemeindeverband

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Ein Gemeindeverband ist eine Gebietskörperschaft. Mitglieder sind Gemeinden oder andere Gemeindeverbände. Er übernimmt in kommunaler Selbstverwaltung gebietsbezogen durch Gesetz übertragene kommunale Aufgaben.

Der Gemeindeverband wird abgegrenzt zu anderen Formen der Erfüllung kommunaler Aufgaben die sich nicht auf ein Gebiet sondern lediglich auf eine bestimmte Aufgabe erstrecken, bspw. einen Abwasserzweckverband zum Bau und Betrieb einer Großkläranlage. Weiterhin besteht ein Unterschied zu anderen Formen der Zusammenarbeit von Gemeinden. Diese nehmen entweder nur gemeinschaftlich Verwaltungsaufgaben wahr oder haben zwar eigene Aufgabengebiete, die beschliessenden Gremien sind jedoch nicht direkt gewählt.


Inhaltsverzeichnis

Beispiele

Landschaftsverband

In Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen gibt es kommunale Zusammenschlüsse unter der Bezeichnung Landschaftsverband. Der Namensbestandteil Landschaft bezieht sich dabei jedoch nicht auf die heute gängige Bedeutung des Begriffs im Sinne eines natürlichen oder geografischen Raumes (siehe Landschaft); er stellt vielmehr eine Verbindung zu den früheren Landständen her, deren Gesamtheit innerhalb eines Herrschaftsgebietes auch als Landschaft bezeichnet wurde, siehe Landschaft (historisch). Die heutigen Landschaftsverbände sind entweder aus diesen alten ständischen Vertretungen – z. T. über mehrere Zwischenstufen – hervorgegangen oder noch existierende historische Landschaften haben sich – wie in Niedersachsen – an deren Gründung beteiligt und arbeiten in ihnen mit. In allen Fällen sind jedoch die Landkreise, Städte und Gemeinden die entscheidenden Verbandsmitglieder.

Bezirksverband Pfalz

Der Bezirksverband Pfalz kommt lediglich in der Pfalz, dem südlichen Teil des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, vor und geht in den Ursprüngen auf die Zeit der französischen Besatzung um 1800 zurück. Mitglieder sind die Landkreise und kreisfreien Städte der Pfalz. Direkt gewähltes Organ ist der Bezirkstag. Hauptaufgabe ist die kulturelle Pflege, daher werden durch den Bezirksverband Museen, Schulen und weitere Bildungseinrichtungen unterhalten.

(Land-)Kreis

Der (Land-)Kreis lässt sich am einfachsten durch die verschiedenen Kfz-Kennzeichen unterscheiden. In kreisfreien Städten werden die Aufgaben des (Land-)Kreises durch die Gemeinde selbst wahrgenommen. Direkt gewähltes Organ ist der Kreistag und teilweise der Landrat als Vorsitzender des Kreistages. Neben der Fahrzeugregistrierung ist der Landkreis bspw. für die Führerscheinverwaltung, die Abfallbeseitigung oder das Ausländerrecht zuständig.

Verbandsgemeinde

Die Verbandgemeinde kommt lediglich in Rheinland-Pfalz vor. Sie ist aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Einordnung ein Gemeindeverband, der Mitglied eines anderen (Landkreis) ist. In verbandsfreien Gemeinden werden die Aufgaben der Verbandsgemeinde durch die Gemeinde selbst wahrgenommen. Direkt gewähltes Organ ist der Verbandsgemeinderat und der Verbandsgemeindebürgermeister. Neben Verwaltungsdienstleistungen für die Mitgliedsgemeinden (Ortsgemeinden) sind sie bspw. für Versorgerdienstleistungen und Hauptschulen zuständig.

Verwaltungsgemeinschaft

Die Verwaltungsgemeinschaft ist ein Verband mehrerer selbständiger Gemeinden mit einer zentralen kommunalen Verwaltung (gemeinsames Verwaltungsamt). Die Mitgliedsgemeinden verfügen jede über einen ehrenamtlichen Bürgermeister und einen ehrenamtlichen Gemeinderat. Diese bestimmen über den Haushalt der jeweiligen Gemeinde. Der zentralen Verwaltung steht ein (hauptamtlicher) Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes vor. Die Verwaltung erfüllt die Aufgaben der Mitgliedsgemeinden im übertragenen Wirkungskreis(Ordnung und Sicherheit, Standesamt u.s.w.) und besorgt die Aufgaben im eigenen Wirkungskreis. Ebenso führt das gemeinsame Verwaltungsamt die Gemeindekasse. Geführt wird die Verwaltung weiterhin vom Kollektivorgan Gemeinschaftsausschuss, dem die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden angehören. Die Mitgliedsgemeinden können, je nach Vereinbarung, weitere Mitglieder in den Gemeinschaftsausschuss entsenden. In Sachsen-Anhalt gibt es die Verwaltungsgemeinschaftsmodelle "gemeinsames Verwaltungsamt" und "Trägergemeinde". Im Unterschied zum Modell "gemeinsames Verwaltungsamt" gibt es beim Modell "Trägergemeinde" eine Mitgliedsgemeinde, die so stark ist, mit ihrer Verwaltung die Aufgaben der anderen Mitgliedsgemeinden mit zu übernehmen. In diesem Fall steht der Verwaltung der hauptamtliche Bürgermeister der Trägergemeinde vor und ist gleichzeitig Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes. Mit der kommunalen Gebietsreform in Sachsen-Anhalt soll die Verwaltungsgemeinschaft entfallen. An ihre Stelle sollen dann Einheitsgemeinden treten. Dagegen regt sich derzeit erheblicher Widerstand und es wird ein Bürgerbegehren angestrebt.

Siehe auch


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Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Gemeindeverband, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
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