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Gemeindefreies Gebiet
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Ein Gemeindefreies Gebiet ist ein Ausdruck aus dem Verwaltungsrecht und bezeichnet ein abgegrenztes Gebiet, das zu keiner politischen Gemeinde gehört. Meist sind diese Gebiete unbewohnt (Truppenübungsplätze, Waldgebiete, Wasserflächen etc.).
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Deutschland
Gemeindefreie Gebiete befinden sich zumeist entweder im Eigentum des Bundeslandes, in dem sie liegen, oder im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Die Verwaltungshoheit liegt in der Regel beim Landratsamt bzw. der Kreisverwaltung des entsprechenden Landkreises, und das zuständige Standesamt liegt in einer benachbarten Gemeinde. Ausnahmen sind drei bewohnte gemeindefreie Gebiete mit eigenen Verwaltungen (zwei in Niedersachsen sowie eines in Baden-Württemberg, siehe unten), sowie die zwei gemeindefreien Gebiete Schleswig-Holsteins, für die die Ämter zuständig sind, zu denen die Gebiete gehören.
Übersicht
Es gibt in Deutschland 249 gemeindefreie Gebiete mit einer Gesamtfläche von 4622,49 km² (1,2 Prozent der Fläche Deutschlands), die sich auf fünf Bundesländer verteilen (Stand 1. Januar 2004):
| Bundesland | 1. Jan. 2004 | Bevölkerung</br>31. Dez. 2004 | 1. Jan. 2000 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl | Fläche in km² | Anzahl | Fläche in km² | ||
| Bayern | 216 | 2725,06 | - | 262 | 2992,78 |
| Niedersachsen | 25 | 1394,01 | 1 596 | 25 | 1394,10 |
| Hessen | 4 | 327,05 | - | 4 | 327,05 |
| Schleswig-Holstein | 2 | 99,41 | - | 2 | 99,41 |
| Baden-Württemberg | 2 | 76,96 | 258 | 2 | 76,99 |
| DEUTSCHLAND | 249 | 4622,49 | 1 854 | 295 | 4890,33 |
Im Jahr 2000 lag die Zahl der gemeindefreien Gebiete in Deutschland noch bei 295, mit einer Gesamtfläche von 4890,33 km². Es werden immer wieder gemeindefreie Gebiete aufgelöst und ihre Fläche in angrenzende Gemeinden eingegliedert, besonders häufig in Bayern, dem Bundesland mit den meisten gemeindefreien Gebieten (siehe auch Liste der gemeindefreien Gebiete in Bayern). Auch Verkleinerungen existierender gemeindefreier Gebiete werden vorgenommen.
Gemeindefreie Gebiete nach Größe (Fläche)
Nachstehend die größten gemeindefreien Gebiete Deutschlands mit einer Fläche von mehr als 50 km², außer Seen (diese Liste enthält auch alle bewohnten gemeindefreien Gebiete):
In einigen Landkreisen Bayerns gibt es größere zusammenhängende gemeindefreie Flächen mit mehr als 50 km². Die einzelnen aneinandergrenzenden gemeindefreien Gebiete sind jedoch unter 50 km².
Gemeindefreie Seen
Gemeindefreie Seen (alle in Bayern):
| Gemeindefreier See | Landkreis | Fläche in km² |
|---|---|---|
| Chiemsee | Landkreis Traunstein | 77,86 |
| Starnberger See | Landkreis Starnberg | 57,16 |
| Ammersee | Landkreis Landsberg am Lech | 47,42 |
| Waginger See | Landkreis Traunstein | 8,98 |
Die Inseln der drei erstgenannten Seen (Herrenchiemsee, Frauenchiemsee, Krautinsel, Roseninsel und der größte Teil der Schwedeninsel) gehören nicht zu den gemeindefreien Gebieten der Seen. Ansonsten stimmen die Grenzen der Seen als gemeindefreie Gebiet und als Wasserflächen größtenteils überein. Geringe Abweichungen (dass etwa ein Gemeindegebiet geringfügig in die Wasserfläche hineinragt bzw. das gemeindefreie Gebiet schmale Uferstreifen wie z. B. das Westufer der Schwedeninsel im Ammersee beinhaltet, können sich aus vermessungstechnischen Gründen ergeben, sowie daraus, dass sich die Uferlinien im Laufe der Jahrzehnte verändern, etwa im Bereich des Mündungsdeltas der Tiroler Ache im Chiemsee.
Der Bodensee, obwohl zu keiner Gemeinde und auch zu keinem Landkreis in Deutschland anteilig gehörig (er taucht nicht einmal anteilig in der Flächenstatistik der Länder Baden-Württemberg und Bayern auf, sondern nur mit seiner anteiligen Uferlänge in der jeweiligen Beschreibung der Landesgrenzen), zählt nicht als gemeindefreies Gebiet, sondern stellt nach deutscher und österreichischer Auffassung, nicht jedoch nach schweizerischer Rechtsansicht der Realteilung entsprechend dem jeweiligen Seeanstoß, als Kondominium der Anrainerstaaten einen Sonderfall dar.
Bewohnte gemeindefreie Gebiete
Nur drei der gemeindefreien Gebiete sind bewohnt (die Nordseeinsel Memmert, die am 31. Dezember 2002 noch eine Bevölkerungszahl von 2 aufwies, ist seit 2004 unbewohnt):
| Gemeindefreies Gebiet | Landkreis | Bundesland | Bevölkerung am 31. Dezember 2005 |
|---|---|---|---|
| Osterheide | Landkreis Soltau-Fallingbostel | Niedersachsen | 824 |
| Lohheide | Landkreis Celle | Niedersachsen | 769 |
| Gutsbezirk Münsingen | Landkreis Reutlingen | Baden-Württemberg | 228 |
Die drei bewohnten gemeindefreien Gebiete sind mit einer Gemeinde vergleichbar, haben jedoch keine eigene Gemeindevertretung. Als „Oberhaupt“ haben sie lediglich einen Gebiets- oder Bezirksvorsteher, was einer Demokratie kaum entspricht.
Zum Zeitpunkt der Volkszählungen vom 13. September 1950 und 6. Juni 1961 gab es auch in Bayern noch eine größere Anzahl bewohnter gemeindefreier Gebiete (1950 mindestens 13 bewohnte gemeindefreie Gebiete mit einer Bevölkerung von 665, und 1961 mindestens 10 mit einer Bevölkerung von 261).
Österreich
In Österreich bestehen keine gemeindefreien Gebiete. Das gesamte Bundesgebiet Österreichs ist flächendeckend in Gemeinden eingeteilt, auch jedes Gewässer, jeder Berg, jedes unbewohnte Gebiet usw. ist Teil einer Gemeinde. Artikel 116, Absatz 1 des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes besagt: Jedes Land gliedert sich in Gemeinden. Die Gemeinde ist Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung und zugleich Verwaltungssprengel. Jedes Grundstück muss zu einer Gemeinde gehören.
Schweiz
In der Schweiz ist der Begriff Gemeindefreies Gebiet nicht gebräuchlich. Aber auch in der Schweiz befinden sich gemeindefreie Gebiete. Sie stehen unter der direkten Oberhoheit des Staates, d. h. des jeweiligen Kantons.
Bei den unbewohnten Gebieten handelt es sich um:
- 22 Seen, einige zwischen mehreren Kantonen aufgeteilt, einschliesslich der nur teilweise zur Schweiz gehörigen Seen Genfersee, Bodensee (vgl. dort zu den unterschiedlichen Rechtsauffassungen) und Lago Maggiore sowie
- den Staatswald Galm (eine Staatsdomäne des Kantons Freiburg).
Zu den bewohnten gemeindefreien Gebieten zählen:
- die Klöster Grimmenstein und Wonnenstein (innerhalb der Klostermauern Exklaven des Kantons Appenzell-Innerrhoden im Kanton Appenzell-Ausserrhoden),
- das Kloster Fahr (Exklave des Kantons Aargau im Kanton Zürich, verwaltungsmässig angegliedert z. B. zur Stimmabgabe der Nonnen an die aargauische Gemeinde Würenlos.
Ein Spezialfall ist der Kanton Appenzell Innerrhoden. Die Gebietsorganisation des früheren Inneren Landesteil (als Institution inzwischen aufgelöst) mit dem Hauptort Appenzell funktioniert nicht nach dem Muster anderer Kantone. Der Innere Landesteil besteht zwar aus territorial definierten Bezirken, die weitgehend den früheren personalorientierten Rhoden entsprechen, aber in ihrer Funktion eher Bezirken, d. h. Teilen der Staatsverwaltung, als Gemeinden entsprechen, allerdings über eigene Bezirksversammlungen verfügen. Dagegen gibt es eine eigentliche Gemeinde im üblichen Sinne, nämlich die Feuerschaugemeinde Appenzell, die auch die Bauverwaltung unter sich hat. Deren Gebiet überschneidet dabei die Territorien dreier Bezirke, von denen einer auch Appenzell heisst. Ebenfalls nicht einer Gemeinde zugeteilt ist die Schlachtkapelle auf dem Stoss, deren Areal staatsrechtlich am ehesten als appenzell-ausserrhodisch-innerrhodisches Kondominium aufzufassen ist.
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