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Gehör
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Gehör, sprachlich abgeleitet von hören, bezeichnet
- allgemein Beachtung, Zuhören, "Gehör verschaffen"
- eine Sinneswahrnehmung von Lebewesen, mit der Schall wahrgenommen werden kann, siehe Auditive Wahrnehmung
- in der Physiologie die Gesamtheit von Ohren, Hörnerv und Hörzentrum im Gehirn
- in der Rechtssprache das Recht, angehört zu werden, siehe Rechtliches Gehör
- in der Musik eine besondere musikalische Begabung, siehe absolutes Gehör (Tonhöhengedächtnis)
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