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Frankfurter Dokumente
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Die so genannten Frankfurter Dokumente waren ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Am 1. Juli 1948 übergaben die Vertreter der westlichen alliierten Besatzungsmächte den westdeutschen Ministerpräsidenten in Frankfurt am Main (daher der Name) die Dokumente, in denen die Bedingungen zur Gründung eines westdeutschen Staates enthalten waren. Die Frankfurter Dokumente bildeten somit eine der Arbeitsgrundlagen für die spätere Arbeit am Grundgesetz. Sie waren auf der Londoner Sechsmächtekonferenz Anfang 1948 entstanden.
Ein westdeutscher Staat sollte nach den folgenden Bedingungen gegründet werden:
- Demokratische Verfassung und föderalistischer Staat
- Die Ratifizierung der Verfassung erfolgt in jedem Land durch das Volk und durch einfache Mehrheit. Wenn 2/3 aller elf westdeutschen Länder zustimmen, tritt die Verfassung in Kraft.
- Verfassungsänderungen müssen von den Militärgouverneuren genehmigt werden.
- Die Außenpolitik von Deutschland soll weiterhin durch die Militärgouverneure bestimmt werden, ebenso wie Ruhrgebietsfragen, Reparationen, Industrie und Rechte der alliierten Streitkräfte.
Siehe auch
- Koblenzer Beschlüsse, Rittersturz-Konferenz
- Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee
- Parlamentarischer Rat
Weblinks
- Frankfurter Dokumente vom 1. Juli 1948
- Antwortnote der westdeutschen Ministerpräsidenten zu den Frankfurter Dokumenten vom 10. Juli 1948
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