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Fraktionsgemeinschaft

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Als Fraktionsgemeinschaft bezeichnet man die Organisationsform einer Fraktion im Parlament, bei der voneinander unabhängige Parteien sich mit ihren Abgeordneten zu einer gemeinsamen Fraktion zusammenschließen.

Im Deutschen Bundestag ist dies derzeit nur bei den Abgeordneten von CDU und CSU der Fall, sie schließen sich zur Fraktion CDU/CSU zusammen. Der Zusammenschluss von CDU und CSU zur CDU/CSU Fraktionsgemeinschaft ist gemäß der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages nur möglich, da die Parteien nicht im Wahlgebiet konkurrieren. Die CSU tritt nur in Bayern an, die CDU nur im restlichen Bundesgebiet. Sie treten im Wahlkampf, etwa bei Talkshows, als getrennte Parteien mit zwei eigenen Kandidaten auf und haben eigene Listen auf dem Wahlzettel.

Siehe auch: Fraktion (Bundestag)

wikt:
Wiktionary
Wiktionary: Fraktionsgemeinschaft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen
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