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Fraktion (Bundestag)

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Eine Fraktion im Deutschen Bundestag ist der Zusammenschluss von mindestens fünf Prozent der Bundestagsmitglieder. Diese müssen derselben Partei angehören, oder Parteien, die in den einzelnen Bundesländern nicht miteinander konkurrieren, z. B. Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD. Zusammenschlüsse, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können nur dann als Fraktion anerkannt werden, wenn der Bundestag seine Geschäftsordnung entsprechend ändert.

Die Bundestagsfraktion CDU/CSU ist ein Beispiel für eine Fraktion, deren Mitglieder verschiedenen Parteien angehören. Die CSU kann nur in Bayern gewählt werden und die CDU nur in den restlichen Bundesländern. Die beiden Parteien konkurrieren also nicht miteinander und können somit im Bundestag eine gemeinsame Fraktion bilden.

Die Fraktion DIE LINKE besteht aus Mitgliedern der Partei Die Linkspartei. und der WASG und einigen Parteilosen. Die beiden Parteien traten jedoch zur Bundestagswahl bundesweit nirgends im Wettbewerb gegeneinander an, sondern – im Gegenteil – jeweils als eine gemeinsame Wahlliste. Vor diesem Hintergrund ist auch die Diskussion um die WASG-Landesverbände Mecklenburg-Vorpommern und Berlin zu verstehen, die ankündigten in ihren Bundesländern bei Landtags-/Senatswahlen gegen die jeweiligen PDS-Landesverbände antreten zu wollen. Ein solches Vorgehen hätte der gemeinsamen Bundestagsfraktion die Grundlage der Existenz möglicherweise entzogen.

Allerdings können Fraktionen auch Abgeordnete anderer Parteien oder parteilose Abgeordnete als Gäste aufnehmen.

Parlamentarische Gruppierungen, die den Fraktionsstatus erreichen, genießen zahlreiche Rechte: Ihnen steht ein Sitzungszimmer in den Räumen des Bundestages zu, sie stellen Mitglieder des Ältestenrates und erhalten zusätzliche Finanzmittel für die Fraktionsführung.

Eine Gruppierung von mindestens drei Abgeordneten, die weniger als diese fünf Prozent der Sitze erhält, kann als Gruppe anerkannt werden. Damit sind aber keine weitergehenden Rechte verbunden. Personen aus Gruppierungen, die nicht als Gruppe anerkannt sind, gelten als fraktionslose Abgeordnete.

Die Fraktionen im Parlament sind nicht mit den eigentlichen Parteien zu verwechseln. Diese wirken außerhalb des Parlamentes und versuchen nur, ihre Arbeit durch die Abgeordneten im Parlament fortzusetzen. Die Abgeordneten der Partei können in jedem Parlament eine eigene Fraktion bilden, die mit der Richtung der Partei gelegentlich auch differieren kann. [1]

Inhaltsverzeichnis

Quellen

  1. Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, IV. Fraktionen

Die Vorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen

CDU/CSU-Fraktion

Die Besonderheit in der CDU/CSU-Fraktion liegt darin, dass sie von zwei Parteien gebildet wird. Für Bayern stellt die CSU die Listen- und Direktkandidaten, von der CDU werden die Kandidaten für die übrigen Bundesländer gestellt. Im Bundestag vereinigen sich die Abgeordneten der beiden Parteien zu einer Fraktion. Ihre Vorsitzenden waren:

Weblink: CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

SPD-Fraktion

Weblink: SPD-Bundestagsfraktion

FDP-Fraktion

Weblink: FDP-Bundestagsfraktion

Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Bild:Gruene-fraktion.jpg
Sitzungssaal der Grünen-Fraktion im Bundestag mit den Abgeordneten Grietje Bettin und Christian Simmert

Bei den „Grünen“ gab es nach dem erstmaligen Einzug in den Bundestag 1983 zunächst drei gleichberechtigte Fraktionssprecher. Im Gegensatz zu den anderen Parteien wurden die Ämter anfangs jährlich neu besetzt. Daher werden zunächst die jeweiligen Fraktionssprecher in Jahresblöcken genannt.

Nachdem die Grünen bei der Wahl zum Deutschen Bundestag am 2. Dezember 1990 weniger als fünf Prozent erreichten und somit an der Fünfprozent-Klausel scheiterten, das Bündnis 90 in den damals neuen Bundesländern jedoch sechs Prozent erreichte und mit acht Abgeordneten in den Bundestag einzog, erhielten diese acht Abgeordnete nur den Status einer Gruppe. Ab 1994 war die Partei, die nunmehr Bündnis 90/Die Grünen hieß, wieder in Fraktionsstärke vertreten. Seither werden die beiden Fraktionssprecher in der Regel für die gesamte Legislaturperiode gewählt.

Weblink: Bundestagsfraktion der Partei Bündnis 90/Die Grünen

Fraktionssprecher 1983–1990

Gruppensprecher 1990–1994

Fraktionsvorsitzende 1994 bis heute

Fraktion Die Linke. / Fraktion der PDS

Von 1990 bis 1998 hatte die PDS keinen Fraktionsstatus. Daher gab es in diesem Zeitraum nur einen Gruppensprecher. Zwischen 1998 bis 2002 hatte die PDS erstmalig Fraktionsstatus. Ab 2002 hatte die PDS nur noch zwei Abgeordnete (Petra Pau und Gesine Lötzsch). Diese gehörten als fraktionslose Abgeordnete dem Bundestag an. Seit 2005 ist Die Linke mit Abgeordneten von WASG und Die Linkspartei. als Fraktion im Bundestag vertreten.

Gruppensprecher/Fraktionsvorsitzende:

Weblink: Bundestagsfraktion Die Linke.

Fraktion der Bayernpartei (BP)

(1951 mit der Fraktion der Deutschen Zentrumspartei zur Fraktion der Föderalistischen Union zusammengeschlossen. Seit 1953 ist die Bayernpartei nicht mehr im Bundestag vertreten.)

Fraktion der Deutschen Partei (DP)

(seit 1961 ist die Deutsche Partei nicht mehr im Bundestag vertreten)

Fraktion der Föderalistischen Union (FU)

(Zusammenschluss der Fraktion der Bayernpartei und der Zentrumspartei von 1951–1953, mit dem Ziel, den Fraktionsstatus zu erhalten. Beide Parteien stellten jeweils einen der beiden gleichberechtigten Fraktionsvorsitzenden.)

Fraktion des Gesamtdeutschen Blocks der Heimatvertriebenen und Entrechteten (GB/BHE)

(Die GB/BHE-Fraktion bestand nur in der zweiten Wahlperiode. In der ersten Wahlperiode bestand vorübergehende eine BHE/DG-Gruppe.)

KPD-Fraktion

(Die KPD-Fraktion bestand nur in der ersten Wahlperiode)

Fraktion der Wirtschaftlichen Aufbauvereinigung (WAV)

(Nach diversen Parteiaustritten löste sich die WAV-Fraktion am 6. Dezember 1951 auf. Die verbliebenen Abgeordneten wechselten zur Deutschen Partei.)

Zentrumsfraktion (Z)

(Zum Zwecke des Erhalts des Fraktionsstatusses fusionierte die Zentrumsfraktion am 14. Dezember 1951 mit der Fraktion der Bayernpartei zur Fraktion der Föderalistischen Union)

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